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Findeltiere und Tierheim

Rechtsauskünfte

Findeltiere und Tierheim

Als Findel- oder Fundtier bezeichnet man ein von seinem Eigentümer verlorenes, ihm entlaufenes oder ohne sein Dazutun entzogenes Tier, das von einer anderen Person gefunden wird. Wem ein Tier zuläuft oder wer ein Tier findet, dem kommen gesetzliche Pflichten zu. Lesen Sie nachfolgend, welche rechtlichen Fragen sich im Zusammenhang mit einem Findeltier stellen können.

Tierheime übernehmen nicht nur in Bezug auf die Aufnahme und Betreuung von Findel- und Verzichttiere eine wichtige Aufgabe, sie sind auch Anlaufstellen für Tierhalter, die Ihre Tiere für eine bestimmte Zeit in einem Tierheim platzieren. Tierheime übernehmen somit häufig auch die Funktion eines Ferienheimes oder einer Tagesbetreuungsstätte. Dabei können zahlreiche juristische Fragen auftauchen, deren Antwort Sie hier finden.

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