Welche durch mein Tier verursachten Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht. In der Regel werden solche Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen. Für welche Schäden dies im Einzelfall gilt, hängt allerdings von der Versicherungsgesellschaft und von der individuellen Police ab. Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob und welche von Tieren verursachte Schäden gedeckt werden.

Für die Frage der Versicherungsdeckung spielt vor allem auch 
der Verwendungszweck des Tieres eine Rolle. Eine Privathaftpflichtversicherung steht nur für Schäden ein, die ein Heimtier im 
täglichen Leben und durch typische Verhaltensweisen verursacht.
 Wer sein Tier hingegen haupt- oder nebenberuflich einsetzt oder 
aus beruflichen Gründen mit Tieren zu tun hat, muss hierfür eine 
Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.

Eine zusätzliche Versicherung braucht auch, wer mit seinem Pferd bei
 Sportveranstaltungen teilnimmt. Bei zahlreichen Gesellschaften
 kann zudem auch das Reiten fremder Pferde und Ponys versichert werden.

Gedeckt ist dann jeder Schaden, der am ausgeliehenen Pferd selbst entsteht, seien dies Behandlungskosten 
oder eine Ausfallentschädigung für einen Reitstallbetreiber, der sein Tier wegen einer Verletzung für eine gewisse Zeit nicht einsetzen kann. Wer beabsichtigt, hin und wieder oder regelmässig ein fremdes Pferd zu reiten, sollte daher diesen Zusatz in seine Police aufnehmen.

Zudem ist daran zu denken, dass die Versicherung nicht automatisch den ganzen Betrag bezahlt. Ist ein Schaden nämlich durch ein grobfahrlässiges Verhalten des Tierhalters entstanden, decken Privathaftpflichtversicherungen diesen meistens nicht vollständig. Dies gilt vor allem für Schäden, deren Eintritt vorauszusehen war oder die vom Tierhalter in Kauf genommen wurden.

Wer mit seinem Tier ins Ausland reist, sollte sich ausserdem erkundigen, ob ein Versicherungsschutz auch ausserhalb der Schweiz besteht. Praktische Informationen zu allgemeinen und tierspezifischen Versicherungsfragen findet man beim Schweizerischen Versicherungsverband unter www.svv.ch.

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Hinweis

Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.