Wer ist für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig?

Jedermann ist in erster Linie selbst dafür verantwortlich, dass sein Umgang mit Tieren den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Weicht das menschliche Verhalten jedoch vom Tierschutzgesetz ab, muss die Einhaltung der Regeln erzwungen werden. Hierfür sind weitestgehend die Kantone zuständig, die diese Aufgabe auf verschiedene Behörden verteilt haben.

Die Hauptverantwortung für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung tragen die kantonalen Veterinärdienste. Sie haben Tierhaltungen zu kontrollieren und geeignete Administrativmassnahmen zur Behebung von Missständen anzuordnen.

Mit dem verwaltungsrechtlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes wird in erster Linie bezweckt, den betroffenen Tieren selbst zu helfen.

Die Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts obliegt demgegenüber in der Regel den kantonalen Strafuntersuchungs- und Gerichtsbehörden.

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Hinweis

Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.