Wird man haftbar, wenn sich der eigene Hund gegen einen anderen Hund wehrt und dadurch ein Schaden entsteht?

In einer solchen Situation ist der Einzelfall entscheidend. Wichtige Faktoren können sein, ob die an einer Rauferei beteiligten Tiere angeleint waren, welches Tier die Streiterei ausgelöst hat usw. Als Tierhalter haftet man aber grundsätzlich für den von seinem Tier angerichteten Schaden und damit auch für die Verletzung eines Tieres, das sich im Eigentum einer anderen Person befindet.

Ein Tierhalter kann sich nach geltendem Recht aber unter gewissen Umständen von der Haftung befreien.

Hierzu hat er den Beweis zu erbringen, dass er bei der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt hat walten lassen oder dass der Schaden auch bei Beachtung aller Aufmerksamkeit eingetreten wäre (sogenannter Entlastungsbeweis).

Bei der Schadens- bzw. Kostenberechnung wird aber das Verhalten beider Tiere und beider Tierhalter berücksichtigt.

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Hinweis

Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.