WILDTIERE IN DER MANEGE? NEIN DANKE!

Für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus – auch in der Schweiz!

Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde.

Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz – anders als in vielen anderen Staaten – nach wie vor erlaubt.

Die Tierschutzorganisationen ProTier, VIER PFOTEN und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordern den Bundesrat und das Parlament mit einer Petition auf, das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen in der Schweiz ein für alle Mal zu verbieten.

Am 15. März 2018 wurde dem Bundesrat diese Forderung im Rahmen einer Petition mit 70'676 Unterschriften und der Unterstützung von 24 weiteren Organisationen in Bern übergeben. Ungeachtet dessen will der Bundesrat jedoch weiterhin von einem Verbot von Wildtieren im Zirkus absehen und die Entscheidung über das Schicksal der Wildtiere den Zirkusunternehmen überlassen.

Um frischen Wind in die Diskussion zu bringen, lancierten die drei Organisationen ProTier, Vier Pfoten und TIR 2019 eine neue Kampagne. Die Bevölkerung soll so über das Leid aufgeklärt werden, das Wildtiere – und zwar lebenslang – im Zirkus erfahren, damit ein gesetzliches Verbot endlich umgesetzt wird.