Historische Wende in der Schweiz

Die Schweiz vor einer historischen Wende: Grundsätzliche Aufwertung der Mensch-Tier-Beziehung / Debatte im Nationalrat am 19. und 24. September! Wir stehen vor einer historischen Wende: in wenigen Tagen wird die Mensch-Tier-Beziehung – hoffentlich – auch vom Nationalrat erheblich aufgewertet. Was seit Jahrhunderten galt, wird zum Glück umgestossen: Das Tier wird keine Sache mehr sein.

12.09.2002

Am 19. und 23. September gelangt das Dossier Tier, keine Sache im Nationalrat zur Debatte und Abstimmung. Uns liegen zwar keine konkreten Anzeichen für „Heckenschützen“ vor, wie sie das ganze Gesetzesprojekt am 13. Dezember 1999 zum Ärger der Bevölkerung zum Scheitern brachten. Trotzdem muss vor überhöhtem Selbstvertrauen gewarnt werden: noch ist die parlamentarische Abstimmung über die verbesserte Rechtsstellung des Tieres nicht gewonnen.

Als eine der vier Trägerorganisation der einen Volksinitiative („für eine bessere Rechtsstellung der Tiere“) und als Hauptinitiantin seit nicht weniger als dreizehn Jahren wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich mit einem Bericht vor der Debatte zum Diskussionsstand äussern könnten. Gegenüber der ursprünglichen Fassung der nationalrätlichen Rechtskommission enthält die nun vorliegende ständerätliche Version nämlich gewisse Abstriche. Namentlich soll künftig u.a. die richterliche Zuteilung von Tieren nur noch möglich sein, wenn das Tier vor dem Prozess in Miteigentum beider Parteien gestanden hat (Art. 651 Abs. 2 ZGB). Die frühere Version hätte eine Umteilung auch des Alleineigentums ermöglicht. Eine Verschärfung wird nun durch die neue Bestimmung erzielt, dass das Gericht nun neu auch vorsorgliche Massnahmen erlassen kann, namentlich bezüglich der vorläufigen Unterbringung des Tieres (Art. 651 a Abs. 3 ZGB neu).

Wir sind mit der jetzigen ständerätlichen Fassung einverstanden. Die nun vorliegenden Bestimmungen passierten das ständerätliche Plenum (6.3.02) und die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen RK/NR (2.9.02) jeweils einstimmig und werden u.a. auch vom Bundesrat vollumfänglich unterstützt (27.2.02; BBl 2002, 5806 ff.).

Und wir hoffen stark, dass die Parlamentarische Initiative in der aktualisierten Form unverändert und vollständig auch vom nationalrätlichen Plenum angenommen wird. Diesfalls liesse sich ohne weiteres ein Rückzug zumindest der Eidgenössischen Volksinitiative „für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)“ denken.

Die andere Volksinitiative („Tiere sind keine Sachen“, lanciert von der Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra) wird wohl kaum zurückgezogen werden. Schliesslich geht sie mit ihrer Forderung nach Rechten von Tieren und nach Einsetzung „geeigneter Anwälte zu deren Vertretung“ über die „Tier-Initiative“ hinaus. Auch unsere Stiftung setzt sich für Tieranwälte ein; allerdings nicht auf Verfassungsstufe, sondern in der neu zu schaffenden eidgenössischen Strafprozessordnung oder im in Revision befindlichen Tierschutzgesetz, wie kürzlich in der NZZ dargelegt. Verlangt werden zwischenzeitlich Tieranwälte auch in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein.

STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Dr. iur. Antoine F. Goetschel
Geschäftsführer und Rechtsanwalt