Friendsmail Nr. 56: Neue TIR-Kampagne / Strafanzeigen / Videoüberwachung

24.06.2020

Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen, Schwein Querformat

Liebe Freunde von Tier im Recht (TIR)

Wir müssen unseren heutigen Newsletter leider mit einer sehr traurigen Nachricht beginnen. Am 8. Mai ist unser langjähriger Stiftungsrat Christian Flückiger im Alter von nur 58 Jahren völlig unerwartet an einem Herzinfarkt gestorben. Die TIR verliert in ihm einen verlässlichen, treuen Freund. Wir werden Christian als besonnenen Gefährten und Wegbegleiter für die TIR sehr vermissen und in Dankbarkeit für sein grosses Tierschutzengagement als äusserst feinfühligen und liebenswerten Menschen in Erinnerung behalten.

Neue TIR-Kampagne "Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen"

Nach vielen Wochen im Home-Office kehrt die TIR schrittweise und sorgsam wieder zum Normalbetrieb zurück. Auch in dieser aussergewöhnlichen "Corona-Zeit" ist uns die Arbeit aber natürlich nicht ausgegangen.

Mitte Mai haben wir unsere Sensibilisierungskampagne "Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen" lanciert. Auf Plakaten, in Zeitungsinseraten und online wollen wir darauf aufmerksam machen, dass auch in der Schweiz noch immer gravierende Missstände im Umgang mit Tieren bestehen, die nicht geduldet werden dürfen. Weil Tiere sich nicht selber für ihre Interessen stark machen können, sind sie auf couragierte Privatpersonen angewiesen, die Gesetzesverstösse bei den zuständigen Stellen melden. Zudem braucht es engagierte Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden, die ihre tierschutzrechtlichen Vollzugssaufgaben konsequent wahrnehmen, sowie Politikerinnen und Politiker, die sich für die Anliegen der Tiere einsetzen. Unsere fünf neuen TIR-Sujets bringen die Botschaft "Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen" auf den Punkt. Die Kampagne, die selbstverständlich vollständig am Computer entstanden ist, wurde erneut von der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz gestaltet, mit der wir schon seit vielen Jahren sehr freundschaftlich und erfolgreich zusammenarbeiten und der unser herzlicher Dank gebührt.

Strafanzeigen gegen Schweinehaltungsbetriebe

Wie mangelhaft der Vollzug des Tierschutzrechts oftmals ist, haben in den letzten Wochen massive Rechtsverstösse in Schweinehaltungsbetrieben an den Tag gebracht.

Verdeckte Aufnahmen haben dokumentiert, wie Schweine in beengenden und beschäftigungsarmen Verhältnissen systematisch vernachlässigt werden. Hierbei werden selbst Mindesthaltungsvorschriften missachtet, was zu Apathie, Stangenbeissen und weiteren Verhaltensstörungen bis hin zu Kannibalismus führt. Gesamthaft wird den Tieren ein tiergerechtes und würdevolles Dasein nahezu vollständig verwehrt.

Auf der Grundlage des der TIR zur Verfügung gestellten Bildmaterials haben wir im Mai in den Kantonen St. Gallen, Solothurn, Bern, Luzern und Zürich Strafanzeigen gegen insgesamt neun Schweinehalter eingereicht. Wir hoffen, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften den geltenden Tierschutzvorschriften durch eine konsequente Umsetzung in Form von strafrechtlichen Sanktionen Nachdruck verleihen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der nach wie vor verbreiteten Bagatellisierung von Tierschutzdelikten endlich ein Riegel geschoben wird.

Keine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben

Äusserst enttäuscht war die TIR Anfang Juni über die Ablehnung der von Ständerat und TIR-Stiftungsrat Daniel Jositsch eingereichten Motion für die Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben. Obschon eine schweizweite Untersuchung der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) gravierende Verstösse beim Betäuben und Entbluten von Schlachttieren festgestellt hatte, will der Gesamtständerat bei der Schlachtung von Tieren weiterhin auf Vertrauen statt auf die Kontrolle der Tierschutzkonformität setzen. Trotz offensichtlichen Handlungsbedarfs liegt der tierschutzrelevante und hochsensible Tötungsvorgang somit weiterhin praktisch vollkommen in der Verantwortung der Schlachthofbetreiber. Eine unabhängige Überwachung findet nicht statt.

Für die TIR ist dies vor dem Hintergrund des immensen Leids, das mit einer ungenügenden Betäubung oder Entblutung von Tieren verbunden ist, inakzeptabel. Der Ständerat verkennt mit der Ablehnung der Motion Jositsch, die im Übrigen auch die Persönlichkeitsrechte der Schlachthofmitarbeitenden und das Datenschutzrecht gewahrt hätte, die Bedeutung des Tierschutzes als öffentliches Interesse. Wir haben den negativen Entscheid scharf kritisiert und bedauern die regelmässige Geringschätzung von Tierschutzanliegen im Parlament, die für die schwache Umsetzung der Tierschutzvorschriften mitverantwortlich ist.

TIR-Jahresbericht 2019

Zum Abschluss möchten wir ihnen gerne unseren gerade eben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2019 ans Herz legen. Auf 48 Seiten wird ersichtlich, dass die TIR – zusammen mit der grossen Hilfe all unserer Gönnerinnen und Gönnern – auch 2019 wiederum viel für den Schutz der Tiere hat bewirken können. Trotzdem bleibt nach wie vor sehr viel tun. Für Ihr Vertrauen und Ihre weitere Unterstützung danken wir Ihnen von Herzen.

In Verbundenheit und mit unseren besten Grüssen,

Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR)