Trophäenjagd

Allgemeines

Die Trophäenjagd bezeichnet die als Freizeitaktivität ausgeübte Jagd auf Wildtiere mit dem Ziel, den Tierkörper oder Teile davon nach dem Abschuss als Trophäe zu behalten und gegebenenfalls auszustellen. Heute ist sie insbesondere als eine Form des Jagdtourismus anzutreffen, bei der Hobby-Jäger (vor allem aus Nordamerika und Europa) viel Geld dafür bezahlen, besondere und exotische Wildtiere erlegen zu dürfen. Oft werden diese Jagdreisen übers Internet oder an Fachmessen als Gesamtpaket – einschliesslich Waffe, Übernachtung, Verpflegung und Jagd-Genehmigung – angeboten. Zudem werden die Jäger meist von einem erfahrenen Scout zu den Tieren geführt. Elefanten, Leoparden, Löwen, Nashörner sowie Eisbären gehören zu den bedrohten und geschützten Tierarten, deren Trophäen bei den Jägern beliebt sind. Je seltener die Art und je grösser die Hörner, Mähnen oder Stosszähne der getöteten Tiere, umso höher der Preis für den Abschuss und umso höher der Statusgewinn für den Jäger. Vor allem afrikanische Länder gelten der sogenannten "Big Five" (Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard und Büffel) wegen als beliebte Reiseziele für Trophäenjäger.

In Artenschutzfachkreisen ist die Trophäenjagd höchst umstritten. Als Gründe für den Jagdtourismus wird oft ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Armutsbekämpfung angegeben. Organisationen wie die IUCN erachten die Trophäenjagd als Teil eines gut ausgestalteten Wildtierregulierungsprogramms des jeweiligen Landes als legitim. Der Wert der Trophäenjagd für die Arterhaltung ist jedoch höchst fraglich und wissenschaftlich nicht belegt. Ausreichend dokumentiert ist demgegenüber, dass die Einnahmen aus solchen Jagdangeboten grösstenteils nicht wie angepriesen in Artenschutzprogramme oder Projekte zugunsten der Landbevölkerung fliessen, sondern meist beim ausländischen Jagdveranstalter bleiben oder in den Taschen korrupter Staatsangestellter landen.

Im Weiteren begehren Trophäenjäger üblicherweise besonders starke und grosse Tiere, die über die schönsten Trophäen verfügen. Gerade sie sind für die Arterhaltung jedoch von besonderer Bedeutung.

Tierschutzrechtlich ist die Trophäenjagd ebenfalls als problematisch zu bezeichnen. Oft werden die Tiere aus einer gewissen Distanz geschossen, mit entsprechend hohem Risiko, dass dem Tier eine nicht-tödliche Wunde zugefügt wird. Meist wird ein direkter Kopfschuss vermieden, um die begehrte Trophäe nicht zu beschädigen. Grosse Tiere wie Elefanten müssen nicht selten mehrmals angeschossen werden, bevor sie sterben, und erfahren hierdurch zusätzliche Schmerzen und Leiden. Überdies werden bei der Trophäenjagd oft Jagdmethoden verwendet, die in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten sind.

Eine aus Tierschutzsicht nicht weniger problematische Unterform der Trophäenjagd bildet die sogenannte Gatterjagd. Dabei werden die Tiere – vorwiegend Löwen – auf Zuchtfarmen von Hand aufgezogen und speziell für die Jagdtouristen gezüchtet. Oft werden die Tiere auf den Farmen unter wenig tiergerechten Bedingungen gehalten. Dokumentiert sind Tiere, die schwerwiegende Krankheiten, Mangelernährung oder Missbildungen aufweisen. Sobald sie ausgewachsen sind, werden sie in einem umzäunten Gebiet ohne Fluchtmöglichkeit ausgesetzt und zum Abschuss freigegeben. Im Gatter gibt es für die Tiere kein Entkommen, womit für die Jäger eine Abschussgarantie besteht. Dies macht die Gatterjagd vor allem bei unerfahrenen Jägern beliebt.

Rechtliche Erfassung

Jagdsafaris sind in den meisten afrikanischen Ländern legal, soweit die jeweiligen Aus- und Einfuhrbestimmungen, d.h. insbesondere die korrekten Dokumente und Bewilligungen nach CITES vorliegen, sowie die entsprechenden Landesgesetze, etwa hinsichtlich der Schutzgebiete, der Jagdzeiten und des Waffengesetzes, eingehalten werden. Viele der begehrten Tierarten fallen nämlich unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES. Der kommerzielle Handel mit Arten, die im Anhang I von CITES aufgelistet sind, ist grundsätzlich verboten.

Die Trophäenjagd ist von dieser Regel jedoch ausgenommen bzw. für sie können in einem gewissen Umfang Ausnahmen zugelassen werden. Die Abschussquoten und Bedingungen werden dabei von den CITES-Vertragsstaaten durch Beschlüsse festgesetzt. Bei Arten, die im CITES-Anhang II aufgelistet sind, ist hingegen das Herkunftsland selbst für die Festsetzung der Quoten und deren Nachhaltigkeit verantwortlich. Dies ist beispielsweise bei Löwen der Fall.

Auch Schweizer betätigen sich regelmässig als Trophäenjäger und bereisen ferne Länder, um exotische Tiere zu schiessen. Sind die Voraussetzungen von CITES eingehalten, dürfen selbst Trophäen gefährdeter und teilweise stark bedrohter Tierarten in die Schweiz eingeführt werden.

Parlament und Bundesrat haben sich konstant gegen ein Importverbot von Jagdtrophäen und Trophäen aus Gatterjagden bedrohter Tierarten ausgesprochen, zuletzt im Rahmen der Interpellation 20.3796 (mit Verweisen auf weitere Vorstösse). Einige Länder wie beispielsweise Frankreich kennen hingegen bereits ein Importverbot für Löwentrophäen.

Im März 2021 hat der Nationalrat jedoch überraschenderweise die Motion 19.3263 angenommen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot für Jagdtrophäen verlangt, die von CITES-geschützten Tieren stammen. Die finale Entscheidung über ein Verbot oblag danach dem Ständerat. Trotz allen Bemühungen seitens Tierschutzorganisationen (unter Federführung der TIR und der Fachorganisation OceanCare), lehnte der Ständerat die Motion im Mai 2022 ab. Import und Transit von Jagdtrophäen, die von geschützten Tieren stammen, bleiben in der Schweiz in absehbarer Zukunft somit legal. Einige Länder wie beispielsweise Frankreich oder Australien kennen hingegen bereits ein Importverbot für Löwentrophäen, die Niederlande für alle in CITES Anhang I und sechs in Anhang II geschützte Tierarten.

Weitere Informationen