Eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt – TIR bedauert negativen Entscheid des Nationalrats
Der Nationalrat hat sich gegen die Vorlage für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen. Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wird damit auch künftig Sache der Kantone sein, womit die herrschende Rechtszersplitterung und -unsicherheit im Schweizer Hunderecht bestehen bleibt.
06.12.2010
Die grosse Kammer hat die Vorlage für ein gesamtschweizerisch geregeltes Hunderecht mit 95 zu 81 (bei 7 Enthaltungen) Stimmen abgelehnt. Gestört hat sich der Nationalrat in erster Linie daran, dass den Kantonen keine Möglichkeit eingeräumt werden sollte, weiterhin eigene über das Bundesgesetz hinausgehende Regeln erlassen zu können. Nachdem sich der National- und Ständerat in diesem Punkt nicht einigen konnten, sprach sich die Einigungskonferenz letzte Woche gegen den Vorbehalt zugunsten der Kantone aus, sodass die Räte nur noch die Möglichkeit hatten, diese Version der Vorlage anzunehmen oder abzulehnen. Durch den negativen Entscheid des Nationalrats ist das Gesetz nun nach langjähriger Beratung definitiv gescheitert.
Durch die Ablehnung einer bundesrechtlichen Regelung bleibt es nun weiterhin den Kantonen vorbehalten, Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Hundehalter werden sich somit auch künftig damit abfinden müssen, dass sie komplett unterschiedliche Vorschriften zu beachten haben, je nachdem, in welchem Kanton sie sich gerade befinden.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich tief enttäuscht über den negativen Entscheid des Nationalrats. Die Annahme des Gesetzes wäre aus Sicht der TIR nicht nur wegen der damit verbundenen Rechtvereinheitlichung sehr begrüssenswert gewesen, sondern auch, weil es auf generellen Rasseverbotslisten oder an gewisse Hunderassen gebundene allgemeine Maulkorb- oder Leinenpflichten verzichtet hätte. Leider hat das Parlament die Chance vertan, das unzumutbare Durcheinander unzähliger unterschiedlicher kantonaler Vorschriften durch ein schweizweit einheitliches und ausgewogenes Hunderecht zu ersetzen (eine Übersicht über die kantonalen Hundegesetze finden Sie hier).
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Andreas Rüttimann, Alexandra Spring oder Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche MitarbeiterInnen der TIR unter 043 443 06 43.
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