TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist konsterniert darüber, dass an der Universität und ETH Zürich offenbar erneut umstrittene Tierversuche mit Primaten geplant werden. Die TIR lehnt entsprechende Vorhaben konsequent ab und geht davon aus, dass diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht genehmigt werden. Die Ablehnung muss nötigenfalls gerichtlich erstritten werden.

25.09.2014

Nachdem das Bundesgericht 2009 Experimente mit Primaten, die am Institut für Neuroinformatik der Universität und ETH Zürich hätten durchgeführt werden sollen, verboten hat (siehe Newsmeldung vom 13.10.2009), werden an derselben Stelle nun erneut ähnliche Tierversuche geplant (siehe Tagesanzeiger vom 19.9.2014). Die TIR nimmt die entsprechenden Forschungsvorhaben mit Beunruhigung zur Kenntnis. Zugleich ist sie ernüchtert, dass auch die Gerichtsentscheide von 2009 in gewissen Forscherkreisen ganz offenbar noch nicht zu einem Umdenken und den Verzicht auf höchst belastende Tierversuche geführt haben.

Das Bundesgericht hat in seinen richtungsweisenden Urteilen klar bestätigt, dass die damals geplanten Experimente aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchsaffen rechtswidrig waren, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt worden wäre. Gemäss Aussagen der verantwortlichen Forscher stossen die nun geplanten Hirnversuche wieder in die exakt gleiche Richtung und sind für die für den Einsatz vorgesehenen Primaten nicht weniger belastend.

Die TIR geht davon aus, dass das kantonale Veterinäramt Zürich den geplanten Versuchen die erforderliche Bewilligung in Übereinstimmung mit der höchstinstanzlichen Schweizer Rechtsprechung verweigern wird.