Medienmitteilung: Parlament lehnt Petition für eine Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen ab – WBK-Motion «Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen» ist keine wirksame Alternative
02.10.2019
Am 12. Juni 2018 wurde die von den beiden Organisationen NetAP – Network for Animal Protection und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) lancierte und von über 150 Organisationen mitgetragene Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz mit 115'567 Unterschriften dem Parlament in Bern überreicht. Am 29. November 2018 hat zudem Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) eine Motion mit derselben Forderung eingereicht. Die Petition und die Motion wurden bei ihrer jeweiligen Einreichung von insgesamt 58 Parlamentariern unterstützt.
Nach dem Nationalrat hat am vergangenen Donnerstag auch der Ständerat die Petition von NetAP und TIR abgelehnt. Während die Motion von Doris Fiala im Parlament noch nicht behandelt wurde, ist die Petition somit definitiv abgewiesen.
Die WBK des Nationalrates hat stattdessen am 15. August 2019 die oben genannte Motion dem Bundesrat mit folgendem Inhalt vorgelegt:
• Der Bundesrat wird beauftragt, eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen vorzusehen.
• Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerin bzw. des Besitzers sterilisiert werden dürfen.
• Der Bundesrat unterstützt die Tierschutzorganisationen bei Sterilisierungskampagnen für verwilderte Hauskatzen.
Ihren Vorstoss begründet die Kommission wie folgt:
• Die bestehende Streunerproblematik in der Schweiz (mit über 100'000 Streunerkatzen) führe zu viel Leid.
• Das heutige Gesetz sei lückenhaft und man könne Katzenhaltende nicht verpflichten, Katzen kastrieren zu lassen.
• Durch eine obligatorische Kennzeichnung liessen sich herumstreunende (verwilderte) Katzen von solchen unterscheiden, die eine Besitzerin bzw. einen Besitzer haben; dadurch liessen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen.
• Die verschiedenen Tierschutzorganisationen seien sehr aktiv, was die Durchführung von Kastrationsaktionen betreffe; der Staat solle «hier ebenfalls seinen Beitrag leisten und zur Umsetzung des eigenen Gesetzes beitragen».
• Durch eine obligatorische Kennzeichnung der Katzen könnten die Besitzer/innen «besser zur Verantwortung gezogen werden».
• Die Rückgabe einer entlaufenen Katze an den/die Besitzer/in könne schneller und einfacher erfolgen. Damit würden den Tieren lange Aufenthalte in Tierheimen erspart. Bei Verkehrsunfällen wäre zudem eine rasche Identifikation möglich.
NetAP und TIR begrüssen die Forderung nach einer obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung der Katzen und nehmen zur Kenntnis, dass die Kommission erneut bestätigt, dass in der Schweiz ein mit viel Leid für die Katzen verbundenes Streunerproblem besteht und sie dieses bekämpfen will. Eine Kennzeichnungspflicht greift jedoch zu kurz und vermag die Streunerproblematik nicht nachhaltig zu lösen.
Das geltende Tierschutzrecht verlangt mit Art. 25 Abs. 4 TSchV bereits heute, dass Tierhaltende alle zumutbaren Massnahmen treffen müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren. Aufgrund ihrer offenen Formulierung führt die Bestimmung aber offenbar zu Unklarheiten in der Praxis und wird von den zuständigen Behörden schlicht nicht vollzogen. Mit dem von NetAP und TIR geforderten Kastrationsobligatorium für Freigänger-Katzen würde die Vorschrift durch eine klare Umschreibung der entsprechenden Pflichten der Katzenhalter konkretisiert, was den Tierschutzvollzug erleichtern und zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Eine solche Kastrationspflicht wäre eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu verhindern, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die Kosten würden dem Tierhalter auferlegt, weshalb dem Staat bei Annahme der Petition bzw. Motion keine zusätzlichen Kosten entstünden. Eine Pflicht zur Kastration würde das Problem nicht nur an der Quelle bekämpfen, sondern auch die Kosten dem Verursacher auferlegen.
Zur Argumentation der Kommission nehmen wir deshalb wie folgt Stellung:
1. Die Kennzeichnung und Registrierung hat keinen Einfluss auf das Sexualverhalten der Katzen und stellt somit kein funktionierendes Instrument für die Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Katzenpopulation dar. Auch gekennzeichnete Freigänger-Katzen pflanzen sich ungehindert fort. Eine Kennzeichnungspflicht kann daher im Kampf gegen das Katzenelend nur als flankierende Massnahme zu einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen verstanden werden.
2. Verantwortungsvolle Katzenhalter kastrieren bereits heute ihre Katzen auf eigene Kosten und übernehmen Verantwortung zur Reduktion der Überpopulation. Daran, dass verantwortungslose Katzenhalter ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren, u.a. in der Annahme, dass der Tierschutz diese Aufgabe übernehmen wird, wird auch eine Kennzeichnungspflicht nichts ändern.
3. Viele Privathalter lassen ihre Katzen bereits heute chippen und registrieren. Jedoch ist in der Schweiz nicht flächendeckend dafür gesorgt, dass diese Kennzeichnung tatsächlich abgelesen wird. In vielen Städten und Kommunen werden verstorbene Tiere einfach entsorgt. Chiplesegeräte sind oft nicht vorhanden (z.B. bei der Polizei). Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht müsste deshalb mit der Verpflichtung der Kantone und Gemeinden einhergehen, die Prüfung der Kennzeichnung zu gewährleisten.
4. Es ist zu begrüssen, dass es gemäss der WBK-Motion künftig prinzipiell zulässig sein soll, nicht identifizierbare Katzen im Rahmen von Kastrationsaktionen zu kastrieren. Wie bereits erwähnt, kann die Kennzeichnungspflicht im Kampf gegen das Katzenelend aber nur eine flankierende Massnahme zu einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen sein.
5. Der Staat hat nicht nur «seinen Beitrag zu leisten», sondern die bestehenden Vorschriften zu vollziehen. Dass in erster Linie die privat organisierten Tierschutzorganisationen diese Aufgabe übernehmen sollen, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien.
6. Die Verpflichtung des Bundesrats, Tierschutzorganisationen bei Kastrationsaktionen für «verwilderte Katzen» zu unterstützen, wäre sehr begrüssenswert.
Ergebnis
Es ist zu begrüssen, dass die WBK-NR das bestehende Katzenleid in der Schweiz anerkennt und etwas unternehmen will. Eine Kennzeichnungspflicht löst das bestehende Problem der Überpopulation aber nicht. Sie kann lediglich als flankierende Massnahme und nicht als echter Alternativvorschlag zu einer Kastrationspflicht verstanden werden.
Will man das Katzenleid in der Schweiz nachhaltig und wirkungsvoll bekämpfen, sind die Halter von Freigänger-Katzen zu verpflichten, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Damit würde auch der Vollzug der bereits heute in der Tierschutzgesetzgebung vorgesehenen Regelung, wonach Tierhaltende dafür zu sorgen haben, dass sich ihre Tiere nicht übermässig vermehren, in Bezug auf Katzen erheblich erleichtert. Stattdessen wird im Parlament jedoch weiterhin auf Symptombekämpfung gesetzt und darauf vertraut, dass sich Tierschutzorganisationen des Katzenelends annehmen.
Das Parlament wird deshalb ersucht, seine Argumentation im Rahmen der Behandlung der Motion von Doris Fiala noch einmal zu überdenken und sich für eine nachhaltige Lösung der Streunerproblematik einzusetzen.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung als PDF
- Zur Kampagne "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz"