Newsmeldungen 2003
Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer vom 30.12.2003: "Ein Hund und zwei Schwestern"
In der Zürichsee-Zeitung (Rechtes Seeufer) wird das Projekt der Stiftung für das Tier im Recht eines "neuartigen Lehrmittels" vorgestellt, mit dem "die Jugendlichen im Kanton Zürich für die hervorragenden demokratischen Rechte motiviert" werden sollten.
Fotografie: Zooreal
Der Bildband «Zooreal» von Livio Piatti (mit einem Begleittext von Antoine F. Goetschel) über Menschen und Tiere in der modernen Gesellschaft ist erschienen.
Kalender 2004
Der Kunstkalender 2004 der Stiftung für das Tier im Recht wird demnächst, Mitte November, vorliegen.
Das Tier in der Mietwohnung: Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht
Die Stiftung fordert, dass das Schweizer Mietrecht revidiert wird; so sollen Hunde und Katzen in Mietwohnungen zwar von der Vermieterschaft bewilligt werden müssen. Doch soll diese Bewilligung künftig nur noch verweigert oder entzogen werden dürfen, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können.
Medienecho: Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z
Die Neue Zürcher Zeitung nennt es bereits ein "Standardwerk", die Schweizer Illustrierte stützt sich bei in ihren Artikeln bereits darauf und zitiert aus dem Buch "Das Tier im Recht 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z". Die NZZ am Sonntag würdigt es als "wichtigen Beitrag zur Mensch-Tier-Beziehung". Die Berner Zeitung räumt dem Werk im Umfeld zahlreicher Veranstaltungen rund um den Welttiertag 2003 Priorität ein, und der "Südostschweiz" ist das Werk sogar eine ganze Seite wert.
Pressemappe online - Ein Jahr nach Annahme "Tier keine Sache"
Ein Jahr nach Annahme "Tier – keine Sache": Gerichte denken allmählich um.
Buch "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z"
Auf den 4. Oktober (Welttiertag) 2003 ist das Buch von Dr. iur. Gieri Bolliger und Dr. iur. Antoine F. Goetschel über "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z" erschienen.
Artikel 2 - Katzenhalter haften nicht für die Missetaten ihrer Tiere
Im Schadenersatzrecht wird dem Wesen der Katze weitgehend Rechnung getragen. Die Rechte des Tierhalters im Wohn- und Nachbarrecht können aber durchaus beschnitten werden. In Deutschland sind diese Fälle viel gründlicher ausgeleuchtet worden. Unter dem Aspekt des Eindringens des Haustiers in das Nachbargrundstück wird über den Umfang der Duldungspflicht diskutiert hinsichtlich der Anzahl der Katzen und katzenspezifischer Verhaltensweisen. Verschiedene Gerichtsentscheide sind dazu ergangen, die in der bemerkenswerten Dissertation von Claudia Dallemand, Die Rechte des Tierhaltes im Wohn- und Nachbarrecht, Shaker Verlag, 1998, ISBN 3-8275-5625-9, S. 188 – 230, dargestellt und kommentiert sind.
Wir wünschten uns ähnliche Untersuchungen für die Schweiz. Bis solche vorliegen, können sich Anwältinnen und Anwälte nötigenfalls bei dieser Arbeit von Claudia Dallemand zumindest über die – dem Schweizer Recht ähnlichen – deutschen Verhältnisse kundig machen.
Wir trauern um den Hinschied von Elisabeth Vogt
Wir verlieren unsere treueste Freundin und in ihr eine Persönlichkeit, die die Würde des Menschen und des Tieres ganzheitlich verstanden und gelebt hat.
Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich am 8. Juli 2003 gegründet
Heute wurde der Verein "Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich (KKT)" als Dachverband zahlreicher Organisationen eingerichtet, die sich für das Tier einsetzen.
Die Stiftung für das Tier im Recht war an die Veranstaltung "Tiere helfen Menschen" in Salzburg als Vortragende eingeladen
Veranstaltungsbericht der Stiftung für das Tier im Recht. Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht war an die Podiumsdiskussion zum Thema "Tiere in der Therapie, im Hospiz, im Krankenhaus, im Seniorenheim und zu Hause" eingeladen.
Tages-Anzeiger vom 12.6.2003: Tiere sind keine Sachen
Seit dem 1. April 2003 sind Tiere rechtlich gesehen keine Sachen mehr. Was ändert sich damit für uns Menschen?
Von Gabriela Baumgartner
www.tierimrecht.org
"Was bedeutet "Tier – keine Sache' genau? Worauf läuft das neue Schweizer Tierschutzgesetz hinaus? Wann mache ich mich wegen Tierquälerei schuldig? Wann darf ich meinen Hund in der Mietwohnung halten?" Ab sofort stehen die gründlichen und praxisorientierten Antworten auf diese und dutzende anderer Fragen online bereit!
Übersicht "Tier keine Sache"
Tiere gelten in der Schweiz rechtlich seit anfangs April 2003 nicht mehr als Sachen.