Seminar zum Tierschutzrecht ein voller Erfolg

Vom 17. bis 19. April 2005 durften Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht als Lehrbeauftragte in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. iur. Heribert Rausch, ord. Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht, und seinen Assistenten in Solothurn ein Blockseminar zum Tierschutzrecht durchführen.

27.04.2005

24 am Tierschutz interessierte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich hatten im Vorfeld der Veranstaltung umfassende und teilweise hervorragende Seminararbeiten zu verschiedensten rechtlichen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung verfasst. Diese wurden nun im ehrwürdigen Gemeinderatssaal des Landhauses Solothurn von den Bearbeitern vorgestellt und anschliessend im Plenum diskutiert.

Das weite Themenspektrum reichte von einem historischen Überblick über die Rechtsstellung von Tieren in den verschiedenen Epochen der Weltgeschichte bis hin zu den gesetzlichen Haltungs- und Lebensbedingungen von Zoo- und Zirkustieren. Ebenso zur Sprache kamen der Stellenwert tierschutzrechtlicher Grundprinzipien bei der Jagd und Fischerei, die Problematik der Zuteilung von Heimtieren im Trennungs- und Scheidungsverfahren, die Frage nach der Notwendigkeit eines grundsätzlichen Lebensschutzes für Tiere im Schweizer Recht, das Kontrollsystem im Bereich der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sowie die rechtspolitische Forderung, der Heimtierhaltung grundrechtlichen Charakter anzuerkennen. Diskutiert wurde zudem auch über die praxisrelevanten Fragen nach der Praktikabilität der Kennzeichnung von Hunden mittels Microchip und ob es straf- und verwaltungsrechtlichen Behörden zusteht, bei erwiesenen oder vermuteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung unter Berufung auf das Opportunitätsprinzip bereits von einer Untersuchung des Tatbestands oder der Einreichung einer Strafanzeige abzusehen.

Die Präsentationen waren sehr gut vorbereitet, anschaulich und auf die juristischen Aspekte der einzelnen Themen fokussiert. Nicht selten auch durch rechtsvergleichende Betrachtungen (insbesondere unter Einbezug des deutschen und österreichischen Rechts) wurden dabei verschiedenste Schwachstellen in Wortlaut, Systematik und vor allem auch in der Umsetzung des eidgenössischen Tierschutzrechts offen gelegt.

Die angeregte Diskussion wurde jeweils auch durch eine Reihe eingeladene Gäste bereichert, wobei insbesondere Dr. Walter Zeller, stellvertretender Kantonstierarzt des Kantons Basel Stadt, immer wieder einen aufschlussreichen Einblick in die Praxis vermitteln und Diskrepanzen zur Theorie aufzeigen konnte.

Die Auseinandersetzung geschah auf einer erfrischenden und dennoch stets respektvollen und sachlichen Ebene, sodass selbst emotional besonders heikle Themen wie das Schächten oder die Handhabe des Verhältnismässigkeitsprinzips im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Tierversuche aus der hierfür notwendigen Distanz besprochen werden konnten.

Neben dem fachlichen kam auch der gesellschaftliche Teil der Veranstaltung nicht zu kurz. Bei gemütlichem Beisammensein wurde jeweils am Abend – und teilweise bis in die frühen Morgenstunden – debattiert (wobei die Referenten den Studierenden an Durchhaltevermögen in nichts nachstanden). Abgerundet wurde das Seminar schliesslich durch den sehr eindrücklichen Besuch im Schlachthof der Bell AG in Oensingen sowie einen interessanten Stadtrundgang in Solothurn.

Aus Sicht der Stiftung für das Tier im Recht wird die Veranstaltung zusammenfassend als voller Erfolg gewertet, der sämtlichen TeilnehmerInnen hoffentlich noch lange in bester Erinnerung bleiben wird. Praktisch alle der jeweils rund zwanzigseitigen Seminararbeiten werden in die Bibliothek der Stiftung für das Tier im Recht integriert und auf diese Weise auch weiteren Interessierten zur Verfügung stehen. Die Auseinandersetzungen mit der Materie waren intensiv und gehaltvoll, und die gesamthaft klar überdurchschnittliche Qualität sowohl der Arbeiten als auch der Präsentationen darf als deutliches Zeichen für Motivation und Einsatzbereitschaft junger Juristinnen und Juristen für das Tier im Recht gedeutet werden. In diesem Sinne waren auch die zwischenmenschlichen Kontakte erfreulich und sehr ermutigend. Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich sehr über ein rundum gelungenes Seminar und dankt allen Verantwortlichen und Teilnehmern hiermit noch einmal ganz herzlich für ihren persönlichen Beitrag hierfür.

Weitere Informationen:

  • Seminar zum Tierschutzrecht im Sommersemester 2005 - Themenkatalog