Massnahmen gegen gefährliche Hunde untauglich und verfassungswidrig
Die Stiftung für das Tier im Recht lehnt die vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden insgesamt ab. Die Bevölkerung ist selbstverständlich bestmöglich vor gefährlichen Hunden zu schützen. Begrüsst werden daher das Verbot der Aggressionszucht und die vorgesehene Meldepflicht für Beissvorfälle und Hunden mit erhöhter Aggressionsbereitschaft.
13.01.2006
Durch gezielte Erziehungs- und Haltungsmethoden kann bei Hunden praktisch aller Rassen ein übersteigertes Aggressionsverhalten ausgelöst werden. Mit dem geplanten Verbot sind Beissvorfälle leider nicht angemessen zu verhindern, womit die Bevölkerung in eine Scheinsicherheit gewiegelt würde. Die Brandmarkung gewisser Hunderassen als solche ist nicht haltbar, was natur- und verhaltenswissenschaftlich mittlerweile ausreichend bewiesen ist. Gegen das Rechtsprinzip der Verhältnismässigkeit verstossend hält die Stiftung für das Tier im Recht deshalb das generelle Verbot von Pitbulls und von Kreuzungen bestimmter Rassen.
Auch darf dem Halten von Hunden durchaus der Charakter des Grundrechts auf Persönliche Freiheit zugesprochen werden. Schliesslich wird die Hundehaltung heute von einer breiten Bevölkerungsschicht als selbstverständlich angesehen und als elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung anerkannt. Ein Verbot ganzer Rassen wird auch diesem Umstand nicht gerecht.
Da die vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden mit Tierschutz wenig bis nichts zu tun haben, ist die geplante Aufnahme in die dem Schutz von Tieren gewidmete Tierschutzverordnung verfehlt. Der Bund hat ohnehin keine Kompetenz zum Erlass gesamtschweizerischer Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Tieren. Der Bereich der Sicherheitspolizei fällt nach wie vor in die alleinige Zuständigkeit der Kantone.
Für eine gesamtschweizerische Regelung müsste durch eine Verfassungsrevision die Bundeskompetenz erst noch begründet werden. Das geplante Massnahmenpaket ist somit auch verfassungswidrig.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist sich der Hitze der Diskussion um gefährliche Hunde bewusst. Und sie ist kürzlich auf das folgende Zitat aus Gottfried Kellers „Ursula“ gestossen, das ganz gut passt:
„Die Auslegung und Durchführung des Friedenstraktates verursachte bald genug neue Schwierigkeiten und Anstösse an allen Enden, so gutmeinend und vorzüglich in an sich rechtlicher und eidgenössischer Hinsicht das Instrument abgefasst war, trotzdem es im Feldlager entstanden. Denn wo die Zeiten ineinanderströmen und die Leidenschaften, die reinen und die unreinen, darauf einherfahren, sind die Rechtsleute schwache Dammwächter.“
Weitere Informationen:
- Artikel in der online Ausgabe des Tages-Anzeigers vom 13.01.2006 "Hundehalter reagieren mit Skepsis"
- Beitrag auf Radio Basilisk vom 13.1.06 zum Thema Pitbull-Verbot mit Interview Gieri Bolliger
- Beitrag auf Radio Zürisee vom 13.1.06 zum Thema Pitbullverbot mit Interview Gieri Bolliger