Umsichtige und vernünftige Massnahmen gegen gefährliche Hunde – Stiftung für das Tier im Recht begrüsst besonnenen Bundesratsentscheid

Die Stiftung für das Tier im Recht nimmt die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnah­men gegen gefährliche Hunde mit tiefer Genugtuung zur Kenntnis. Der Verzicht auf die ursprünglich geplanten (wissenschaftlich unsinnigen) Rassenverbote und Bewilligungspflichten bedeuten einen umsichtigen und vernünftigen Entscheid. Mit der nötigen Besonnenheit wurden tierschützerisch akzeptable Lösungen ausgearbeitet und wird das Augenmerk nun richtigerweise auf verhältnismässige und umsetzbare Massnahmen gelegt, die den Hundehalter verstärkt in die Pflicht nehmen

12.04.2006

Die nun beschlossenen Massnahmen (Verbot der Aggressionszucht, Meldepflicht für Beissunfälle etc.) sind aus der Sicht des Tierschutzes sinnvoll. Ebenfalls begrüssenswert ist die Prüfung einer obligatori­schen Haftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und -halter, wie sie die Stiftung für das Tier im Recht bereits seit langem fordert.

Die Stiftung für das Tier im Recht hofft nun, dass jene Kantone mit inhaltlich stark überschies­senden Hundegesetzgebungen Wort halten und ihre übermässig restriktiven und tierschutz­widrigen Bestimmungen so schnell wie möglich an die angemessenen Vorgaben des Bundes anglei­chen.

Nur mit einer in diesem Sinne transparenten, sauberen und einheitlichen Lösung ist ein un­übersichtlicher und uneinheitlicher Dschungel verschiedener kantonaler Hundegesetzgebungen zu verhindern.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.