Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft / Symposium der Leopoldina und DVG, Berlin 13./14.10.2006

Zusammen mit der deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und der Veterinärmedizinischen Fakultät der freien Universität Berlin hat die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina am 13. und 14. Oktober ein erstes gemeinsames Symposium veranstaltet, um einen Einblick in die Forschungstätigkeit und in die öffentlichen Aufgaben der Veterinärmedizin zu bieten. Im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vor mehr als 120 Teilnehmenden fiel dem Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht die ausserordentlich ehrenvolle Aufgabe zu, mit einem Eintretensreferat zum Thema „Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft“ das Symposium thematisch zu eröffnen.

17.10.2006

Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina ist mit ihrem Gründungsjahr 1652 die weltälteste dauerhaft existierende Natur forschende Akademie, in Alter, Grösse und wissenschaftlicher Relevanz vergleichbar mit der Royal Society in London (gegründet 1660), der Académie des sciences, Paris (gegründet 1666) und der Academia Nazionale dei Lincei in Rom (1603). Sie besteht aus gewählten Mitgliedern in 28 Fachsektionen aus den Disziplinen der Naturwissenschaften, Medizin und Grenzbereichen zu empirischen Verhaltens-, Sozial- und Geisteswissenschaften, führt wissenschaftshistorische Forschungsprogramme durch und fördert den interdisziplinären Diskurs und die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Zusammen mit der deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und der Veterinärmedizinischen Fakultät der freien Universität Berlin hat sie am 13. und 14. Oktober ein erstes gemeinsames Symposium veranstaltet, um einen Einblick in die Forschungstätigkeit und in die öffentlichen Aufgaben der Veterinärmedizin zu bieten.

Im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vor mehr als 120 Teilnehmenden fiel dem Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht die ausserordentlich ehrenvolle Aufgabe zu, mit einem Eintretensreferat zum Thema „Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft“ das Symposium thematisch zu eröffnen. In dem 35-minütigen Referat wurde das Verhältnis zwischen Recht als normativ verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens mit der Ethik als das „Seinsollende“ verglichen, wurde auf die utilitaristischen Tierethiken, die Tierrechtstheorien, das Zusprechen von Rechten und auf die Würde der Kreatur und den Tieranwalt eingegangen. Die vielfältigen Berührungen des Tiers mit dem Privatrecht, Strafrecht und weiteren Rechtsgebieten wurde gestreift, und beim Tierschutzrecht im Besonderen wurde zum Internationalen auf die soeben in der Dissertation Stohner hervorragend ausgeleuchtete Möglichkeit von Einfuhrverboten gegenüber Staaten mit Produkten eingegangen, die krass tierquälerisch hergestellt wurden und mit der WTO-Ordnung unvereinbar wären.

Neben aktuellen Entwicklungen im Tierschutzrecht des deutschen Sprachraums wurden die Spannungsfelder aus tierärztlicher Sicht mit den Bereichen Tierversuche, Spitzenmedizin am Heimtier und auf die stiefmütterliche Behandlung der Aus- und Weiterbildung von Veterinären in Recht und Ethik eingegangen.

Einen Schwerpunkt des Referats bildete der aufgezeichnete Forschungs- und Handlungsbedarf im Bereich des Tiers im Recht. Gewünscht wurde die gezielte Förderung des Wissenschaftsbereichs „Tier im Recht einschliesslich Tierschutzrecht“ unter Beachtung der Interdisziplinarität insbesondere mit der Veterinärmedizin, wobei an Lehrstühle, Bibliotheken, an Grundlagen- und angewandte Forschung, Präjudiziensammlungen, praxisorientierte Leitfäden u.v.ä. gedacht wurde. Schliesslich besteht keine ordentliche Professur im deutschen Sprachraum zum Tier im Recht oder Tierschutzrecht. Die wissenschaftlichen Arbeiten entstehen eher zufällig und schwerpunktlos, sind ungezielt und ungebündelt, von sehr unterschiedlicher Qualität, teilweise gar ohne Berücksichtigung der bei der Stiftung für das Tier im Recht stehenden und im deutschen Sprachraum wohl umfassendsten Bibliothek zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft. Eine Herausforderung an die Tierärzteschaft würde es bedeuten, dass sie als wichtige Fakelträgerin in der Mensch-Tier-Beziehung dem rechtlichen Aspekt aktiv Nachachtung verschafft.

Bei der gezielten Förderung der Tierethik wäre auch auf die Interdisziplinarität namentlich mit der Rechtswissenschaft zu achten, was die Grundlagen- und angewandte Forschung anbelangt, den Aufbau und die Benutzung von Bibliotheken und das Erarbeiten von Argumentationshilfen u.v.m.

In der anschliessenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass das Anliegen verstanden wurde, und die Stiftung für das Tier im Recht hegt grosse Hoffnungen an die gezielte Förderung dieses Wissenschaftsbereiches.