Stiftung für das Tier im Recht referiert an der internationalen "Animal Welfare in Europe-Conference" in Brüssel über "Animal Welfare in Constitutions"
Am 1. Februar 2007 fand in Brüssel eine internationale Tagung über die rechtliche Erfassung des Tierschutzes in der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten statt. Die Stiftung für das Tier im Recht durfte dabei über die Bedeutung der Verankerung des Tierschutzes auf Verfassungsebene referieren und konnte sich an der lebhaften Diskussion über die Statuierung und praktische Bedeutung des Tierschutzes innerhalb der EU beteiligen.
02.02.2007
An der von "Vier Pfoten International" im Europa-Viertel von Brüssel durchgeführten Tagung mit dem offiziellen Titel "Constitutional and Legislative Aspects of Animal Welfare in Europe – The Animal Welfare Action Plan as a Political and Legislative Challenge" trafen sich Tierschutzrechtsexperten aus den Institutionen der Europäischen Union und verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Konferenz stiess auf ein beachtliches Publikumsinteresse und wurde auch von Exponenten der Europäischen Kommission – der für die Gesetzgebung innerhalb der EU bedeutendsten Instanz – sowie verschiedenen Mitgliedern des Europäischen Parlaments verfolgt.
Nach den offiziellen Grussworten des zypriotischen EU-Kommissars Markos Kyprianou wurde die Tagung mit der Keynote-Speech des deutschen Europaparlamentsmitglieds und bedeutenden Umwelt- und Verfassungsexperten Jo Leinen eröffnet. Von Seiten der EU-Kommission referierten im Laufe des Tages dann Despina Spanou (Kabinett), Dr. Andrea Gavinelli (Animal Welfare Departement) sowie Dr. Hinrich Meyer-Gerbaulet. Weitere Referate stammten von der Theologin Dr. Heike Baranzke von der Universität Bonn sowie den ausgewiesenen Tierschutz-Rechtsexperten Hans-Georg Kluge, David Bowles (RSPCA), Dr. Maya Neidenova und Dr. Despina Fruth Oprisan. Für die deutsche Bundesregierung sprach abschliessend MinDir Bernhard Kühnle vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Diskutiert wurden namentlich tierschutzrechtliche und –politische Aspekte der Unionstätigkeit und der konkrete Maßnahmenplan der EU, der Aktionsplan Tierschutz (European Animal Welfare Action Plan). Das Konferenzprogramm finden Sie hier.
Für die Stiftung für das Tier im Recht war es eine besondere Ehre, als einzige Exponentin "from outside Europe", d.h. aus einem Nicht-Mitgliedsstaat der EU für ein Referat eingeladen worden zu sein. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Stiftung, Dr. Gieri Bolliger, der sich im Rahmen seiner Dissertation ausführlich mit dem Tierschutzrecht der EU und des Europarats auseinander gesetzt hat, befasste sich in seinem Vortrag mit der Bedeutung der Implementierung des Tierschutzes auf Verfassungsebene.
Dabei wurde aufgezeigt, dass dieser Schritt in Europa erst in ganz wenigen Staaten vollzogen wurde (Deutschland, Österreich, Slowenien). In der Schweiz ist der Tierschutz bereits seit 1973 in der Verfassung verankert und damit ein Staatsziel. Seit 1992 ist zudem auch die Würde der Kreatur verfassungsrechtlich garantiert.
Mit dieser verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Tierschutzes kann die Schweiz für andere Staaten und die Europäische Union durchaus eine Vorbildfunktion übernehmen.
Eine Kurzfassung des Referats finden Sie hier: Zusammenfassung-PDF

Dr. Gieri Bolliger referiert in Brüssel