Grosser Erfolg für den Tierschutz – Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten

Die beiden umstrittenen Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik bleiben verboten. Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich behält auch vor Verwaltungsgericht Recht. In zwei umfangreichen Entscheiden hat dieses die Beschwerden der betroffenen Forscher abgelehnt.

06.05.2008

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsprojekte mit Primaten bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher dann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission bestätigt. Es weist die Beschwerden der Forscher vollumfänglich ab, womit die umstrittenen Primatenversuche untersagt bleiben. Ob die betroffenen Forscher die Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen werden, bleibt abzuwarten. Auf Seiten des Tierschutzes sieht man dem aber gelassen entgegen. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass die Tierwürde fortan generell stärkere Beachtung finden wird.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hoch erfreut über die beiden Entscheide und die Tatsache, dass die zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden den Mut zu tierfreundlichen Entscheidungen zeigen. Sie beglückwünscht die Tierversuchskommission – und insbesondere die drei Tierschutzvertreter, die am Erfolg ganz entscheidend beteiligt waren. Da einer dieser drei der Geschäftsleiter der TIR ist, darf die Stiftung nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nicht unwesentlichen Teil zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit beigetragen zu haben.