Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2007: Immer mehr Hunde werden Opfer von Tierquälereien

Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstellte Statistik zur Strafpraxis bei Tierschutzdelikten zeigt, dass 2007 erneut mehr Hunde Opfer von Tierquälereien wurden. Mittlerweile betrifft fast jedes zweite Tierschutzstrafverfahren eine Straftat an einem Hund.

18.12.2008

Wie jedes Jahr hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auch 2007 sämtliche dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gemeldeten Tierschutzstraffälle ausgewertet. Mit 617 liegt die Zahl der durchgeführten Strafverfahren so hoch wie nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 35 Fälle bzw. 6%.

Wie in den Vorjahren wurden Tierschutzwidrigkeiten auch 2007 in den Kantonen St. Gallen (138 Fälle) und Zürich (136 Fälle) am konsequentesten verfolgt. Auf den Rängen drei und vier folgen Bern (88 Fälle) und Aargau (52 Fälle). Erfreulich ist die Tatsache, dass sich die Zahl der sogenannten "Nuller-Kantone", d.h. jener, die überhaupt keinen Tierschutzstraffall gemeldet haben, im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat. Allerdings wurde auch 2007 in drei Kantonen (Genf, Nidwalden und Wallis) kein einziges Tierschutzdelikt untersucht. Beträchtliche Anstiege entsprechender Verfahren sind in den Kantonen Luzern (von 15 auf 37), Tessin (von 0 auf 7) und Uri (von 0 auf 5) zu verzeichnen.

Das Fallmaterial von 2007 bestätigt die Entwicklung der Vorjahre, wonach immer mehr Heimtiere Opfer von Straftaten werden. 58% aller 2007 begangenen Tierschutzdelikte wurden an Heimtieren verübt, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 10% bedeutet. Dabei überwiegen – wie bereits schon 2006 – klar Tierschutzwidrigkeiten an Hunden: 65% sämtlicher 2007 an Heimtieren begangenen Delikte betrafen Hunde. In Bezug auf alle 617 im Jahr 2007 gemeldeten Fälle entspricht dies 47%, womit fast jeder zweite gemeldete Straffall einen Hund betrifft. Dieser enorme Anteil an Hundefällen lässt die Vermutung zu, dass die urteilenden Instanzen aufgrund der in der Öffentlichkeit dauerhaft thematisierten Problematik rund um gefährliche Hunde sensibler auf Ereignisse mit Hunden reagieren bzw. diesen konsequenter nachgehen. Denkbar ist jedoch auch, dass die Gewaltbereitschaft gegen Hunde vor dem Hintergrund der zunehmenden Hundeskepsis und -feindlichkeit in der Bevölkerung zunehmend steigt.

Für einen gesamtschweizerisch weiter verbesserten Vollzug der Tierschutzgesetzgebung fordert die Stiftung für das Tier im Recht die Schaffung von Strukturen und Instrumenten, die eine strikte Durchsetzung gewährleisten.

Modelle, wie sie die Kantone Zürich und St. Gallen kennen, tragen nachweislich dazu bei, dass Tierschutzdelikte vermehrt angezeigt und verfolgt werden. Die Tierschutzgesetzgebung wird dadurch strikter angewendet und vollzogen, weshalb sich eine gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten oder vergleichbaren Instituten aufdrängt.

Ausserdem haben Untersuchungsbehörden und Gerichte dem gegenüber anderen Heimtieren offensichtlich erhöhten Konfliktpotential in der Mensch-Hund-Beziehung differenziert zu begegnen. Die durch gewisse Medien und PolitikerInnen geschürten Aggressionen gegen Hunde führen offensichtlich dazu, dass die Hemmschwelle für Straftaten an Hunden zunehmend tiefer liegt. Die konsequente Untersuchung und Bestrafung entsprechender Taten ist unerlässlich. Gleichzeitig darf aber natürlich auch die Beurteilung von Strafhandlungen an Tieren anderer Arten nicht vernachlässigt werden.

Das gesamte, mittlerweile 5778 Entscheide umfassende Fallmaterial und die Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2007 sind hier abrufbar.