Meilenstein für den Tierschutz: Umstrittene Affenversuche bleiben nach Bundesgerichtsurteilen verboten

Grosser und richtungsweisender Erfolg für den Tierschutz: Das Bundesgericht hat heute bestätigt, dass für zwei im Jahre 2006 von der Tierversuchskommission des Kantons Zürich abgelehnte Primatenversuche definitiv keine Bewilligung erteilt wird. Die Beschwerden der betroffenen Forscher wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide.

13.10.2009

Die Urteile liegen derzeit erst im Dispositiv vor, die detaillierten Begründungen werden folgen. Zu bemerken ist jedoch schon heute, dass das Bundesgericht die Entscheide nicht in der ordentlichen Dreierbesetzung, sondern in einer Fünferbesetzung gefällt hat. Dies tut es nur, wenn Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind oder wenn ein Mitglied des Spruchkörpers dies beantragt. Es ist darum davon auszugehen, dass das Gericht die beiden Fälle als besonders bedeutsam einstufte.

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Zürcher Veterinäramt bewilligte Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Sowohl die Zürcher Gesundheitsdirektion als auch das kantonale Verwaltungsgericht haben die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher letztlich beim Bundesgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Bundesgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission letztinstanzlich bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit beide Primatenversuche definitiv untersagt bleiben. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in der Güterabwägung für Tierversuche finden werden.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat diesen Verfahrensausgang zwar erwartet, zeigt sich über die beiden Urteile aber gleichwohl erleichtert. Sie beglückwünscht die Zürcher Tierversuchskommission zu ihrem grossen Erfolg für den Schutz der Versuchstiere – und dankt insbesondere den Tierschutzvertretern, die hieran ganz entscheidend beteiligt waren, für ihre Hartnäckigkeit und ihre Ausdauer. Die TIR freut sich, auf inhaltlicher Ebene einen nicht unwesentlichen Teil zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit beigetragen zu haben.

Die anonymisierten Urteile finden Sie auf der Website des Bundesgerichts, wenn Sie im Suchfeld die Nummern 2C_421/2008 und 2C_422/2008 eingeben.

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