WBK des Nationalrats klar für Pelzimportverbot

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat sich erneut deutlich für ein allgemeines Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ausgesprochen. Die entsprechende von Pascale Bruderer (SP/AG) eingereichte Parlamentarische Inititiative gelangt nun in den Gesamtrat. Grundlage des Vorstosses bildet ein Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), das die Vereinbarkeit eines solchen Verbots mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit den Regeln der WTO, aufzeigt.

20.08.2010

Mit 16 zu 6 Stimmen (bei einer Enthaltung) hat die WBK-N heute einem von der jetzigen Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer eingereichten Vorstoss bereits zum zweiten Mal klar zugestimmt. Juristische Grundlage der von mehr als 100 Nationalratsmitgliedern aus allen Fraktionen mitunterzeichneten Parlamentarischen Initiative ist ein von der TIR in Zusammenarbeit mit dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner verfasstes Gutachten. Dieses zeigt die rechtliche Zulässigkeit eines generellen Schweizer Importverbots für sämtliche Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren auf.

Bereits im April 2009 hatte die WBK-N dem Vorstoss mit klarer Mehrheit Folge geleistet. Eine erneute Diskussion war nun erforderlich, weil die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-S) die Initiative - in erster Linie wohl aufgrund eines vom Berner Europa- und Wirtschaftsrechtler Prof. Thomas Cottier verfassten Gegengutachtens - abgelehnt hat. Eine genauere Analyse zeigt jedoch, dass die Auffassung von Prof. Cottier weitgehend mit jener der TIR übereinstimmt. Bei den wenigen divergierenden Punkten über ein allgemeines Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ist die WBK-N nun offensichtlich der Meinung der TIR gefolgt. Eine Kommisionsmehrheit übernahm dann auch die Ansicht, dass mit der Initiative kein generelles Importverbot für Pelzprodukte angestrebt werde, sondern eben nur ein solches für jene Pelze, die von nicht nach Schweizer Tierschutzstandard gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren Stammen. Die Mehrheit der WBK-N ist der Auffassung, dass die Schweiz hier eine Vorreiterrolle einnehmen könne.

Aus Gründen des Tierschutzes ist ein generelles Importverbot für sämtliche Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren dringend geboten. Nur so kann verhindert werden, dass die Schweiz durch ihre inländische Nachfrage ausländische Produktionsformen fördert, die gegen die eidgenössische Rechtsordnung verstossen und von einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen klar abgelehnt werden.

Die TIR ist über den klaren Entscheid der WBK-N sehr erfreut und zuversichtlich, dass angesichts des zunehmenden gesellschaftlichen und nun auch politischen Drucks ein Schweizer Einfuhrverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte bald Wirklichkeit wird. Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer danken wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihren grossen Einsatz und die hervorragende Zusammenarbeit.

Das vollständige Rechtsgutachten (Stohner/Bolliger, Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Bern/Zürich 2009, 27 Seiten) finden Sie hier, die Parlamentarische Initiative Bruderer hier.