Eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt – TIR bedauert negativen Entscheid des Nationalrats

Der Nationalrat hat sich gegen die Vorlage für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen. Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wird damit auch künftig Sache der Kantone sein, womit die herrschende Rechtszersplitterung und -unsicherheit im Schweizer Hunderecht bestehen bleibt.

06.12.2010

Die grosse Kammer hat die Vorlage für ein gesamtschweizerisch geregeltes Hunderecht mit 95 zu 81 (bei 7 Enthaltungen) Stimmen abgelehnt. Gestört hat sich der Ständerat in erster Linie daran, dass den Kantonen keine Möglichkeit eingeräumt werden sollte, weiterhin eigene über das Bundesgesetz hinausgehende Regeln erlassen zu können. Nachdem sich der National- und Ständerat in diesem Punkt nicht einigen konnten, sprach sich die Einigungskonferenz an vergangenen Donnerstag mit 13 zu 11 Stimmen gegen den Vorbehalt zugunsten der Kantone aus, sodass die Räte nur noch die Möglichkeit hatten, diese Version der Vorlage anzunehmen oder abzulehnen. Durch den negativen Entscheid des Nationalrats ist das Gesetz nach mehrjähriger Beratung definitiv gescheitert.

Durch die Ablehnung einer bundesrechtlichen Regelung bleibt es nun weiterhin den Kantonen vorbehalten, Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Hundehalter werden sich somit auch künftig damit abfinden müssen, dass sie komplett unterschiedliche hunderechtliche Vorschriften zu beachten haben, je nachdem, in welchem Kanton sie sich gerade befinden. So sehen gewisse Kantone beispielsweise ein Halteverbot für gewisse Hunderassen vor, während andere die Haltung bestimmter Rassen einer Bewilligungspflicht unterstellen.

Einige Kantone hingegen verzichten vollständig auf die Aufzählung "gefährlicher Hunderassen". Überquert ein Halter mit seinem Hund eine Kantonsgrenze kann es zudem sein, dass er diesen auf der einen Seite frei laufen lassen darf, während er ihn auf der anderen Seite anleinen und ihm einen Maulkorb anlegen muss.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die bereits 2006 einen eigenen Gesetzesvorschlag für ein gesamtschweizerisches Hunderecht vorgelegt hat, zeigt sich tief enttäuscht über den negativen Entscheid des Nationalrats. Die Annahme des Gesetzes wäre aus Sicht der TIR nicht nur wegen der damit verbundenen Rechtvereinheitlichung sehr begrüssenswert gewesen, sondern auch, weil es auf generellen Rasseverbotslisten oder an gewisse Hunderassen gebundene allgemeine Maulkorb- oder Leinenpflichten verzichtet hätte. Leider hat das Parlament die Chance vertan, das unzumutbare Durcheinander unzähliger unterschiedlicher kantonaler Vorschriften durch ein schweizweit einheitliches und ausgewogenes Hunderecht zu ersetzen.