Tierschutzstrafpraxis 2009: Immer noch schwerwiegende Mängel im Vollzug

Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Gesamtschweizerisch konnte erneut eine Zunahme an verfolgten Tierschutzdelikten verzeichnet werden, die kantonalen Unterschiede sind jedoch nach wie vor beträchtlich.

09.12.2010

Geschätzte Hunderttausend Reptilien, Amphibien und Spinnentiere leben in Schweizer Haushalten. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verankerte Schutz wird oft auch ihren Beutetieren verwehrt, etwa bei der Missachtung des Lebendfütterungsverbots.

Mit 955 Fällen wurde 2009 ein absoluter Höchstwert an Tierschutzstraffällen verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 230 Fälle. Dennoch zeigen die beträchtlichen kantonalen Unterschiede, dass Tierschutzdelikte in etlichen Kantonen nach wie vor bagatellisiert werden. In einer rund 40seitigen Studie bringt die TIR viele brisante Fakten der Strafpraxis ans Licht und fordert in einem 12-Punkte-Katalog konkrete Massnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung des Tierschutzvollzugs.

Wie in den vergangenen Jahren liegen die Kantone St. Gallen mit 244 Fällen, Bern (196 Fälle), Zürich (172 Fälle) und Aargau (83 Fälle) deutlich an der Spitze. Zu einem dramatischen Rückgang des Fallmaterials (von 38 auf 7 Fälle) kam es insbesondere im Kanton Luzern. Die starke Abnahme der Fallzahlen ist mitunter auch auf die Praxis des Luzerner Kantonstierarztes zurückzuführen, der Tierschutzstraffälle in einem Verwaltungsverfahren abzuschliessen pflegt, ohne sie einer Strafuntersuchung zuzuführen. Er missachtet damit nicht nur seine Amtspflicht, sondern verstösst überdies gegen das Tierschutzrecht und macht sich selbst strafbar.

Im Gegensatz zu 2008 gibt es 2009 auch wieder zwei sogenannte "Nullerkantone": Glarus und Uri haben dem BVET 2009 kein einziges Tierschutzstrafverfahren gemeldet. Der unbedarften Annahme, es gäbe in diesen beiden Kantonen keine Tierschutzverstösse, widersprechen die drei der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Tierschutzfälle im Kanton Glarus, die offenbar pflichtwidrig nicht strafrechtlich untersucht wurden.

Die 2009 für vorsätzliche Tierquälereien durchschnittlich verhängte Geldstrafe stieg gesamtschweizerisch gegenüber dem Vorjahr von 35 auf 42 Tagessätze. Demgegenüber ist der durchschnittlich für übrige Tierschutzdelikte ausgesprochene Bussenwert von 439 auf 411 Franken gesunken. Angesichts des vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafrahmens, der eine angemessene Bestrafung der Täter durchaus zulassen würde, müssen die tatsächlich ausgesprochenen Strafen für Tierschutzverstösse scharf kritisiert werden, da sie dem oftmals immensen Tierleid kaum je gerecht werden.

Insgesamt besteht – von einigen positiven kantonalen Ausnahmen abgesehen – bei der Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Zur Verbesserung des Vollzugsnotstands und zur Harmonisierung der Strafverfolgung im Tierschutz hat die TIR einen zwölf Punkte umfassenden Forderungskatalog aufgestellt. Gefordert wird unter anderem eine schweizweit konsequente Verzeigung und Verfolgung von Tierschutzstraftaten: Sämtliche Verstösse gegen das Tierschutzrecht sind Offizialdelikte und müssen darum von Amtes wegen (und nicht lediglich nach behördlichem Ermessen) untersucht werden.

Die gesamte, rund 7500 Tierschutzstraffälle umfassende, Datenbank und die Analyse der Strafpraxis 2009 sind hier abrufbar.

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