TIR zu Gast am Tier-Rechts-Workshop in Berlin


Gastgeber Tierrechtstheorie Berlin veranstaltete vom 18.-19. April 2015 einen Workshop mit Fokus auf Rechtsfragen zu den Möglichkeiten und Grenzen tierrechtlich ausgerichteter Aktionen in Berlin. Die TIR war eingeladen, mit zwei Referaten mitzuwirken und sich mit weiteren Rechtsexperten und Aktivistinnen und Aktivisten aus Deutschland und Österreich auszutauschen.

29.04.2015

Zunächst galt es, den Rechtsstatus von Tieren zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz zu vergleichen und die Frage nach durchsetzbaren Rechten für Tiere zu diskutieren. Dabei waren insbesondere gerichtlich bereits behandelte Rechtsfälle wie etwa der Personenstatus und allfällige Grundrechte von Menschenaffen von Interesse. Eine Veranschaulichung erfolgte am Beispiel des Schimpansen Mathias "Hiasl" Pan, für den ein Antrag auf Bestellung eines Sachwalters eingereicht, vom zuständigen Bezirksgericht in der Folge jedoch abgelehnt worden war. Aktuell prüft ein Gericht in New York, ob zwei Schimpansen Rechtspersönlichkeit zugesprochen werden kann.

Die TIR beteiligte sich am Workshop in der Person von Rechtsanwältin Valeska Rudolph mit einem Vortrag zum Thema "Rechtlicher Tierschutz in der Schweiz", in dessen Zusammenhang vor allem die in der Schweiz gesetzlich geschützte Tierwürde erläutert wurde. Dabei kamen sowohl deren fortschrittliche Anerkennung als auch die aktuellen Schwächen im Vollzug zur Sprache. Im Weiteren wurden Rechtsfragen zum Versammlungsrecht und anderen Aktionsformen diskutiert und das Spannungsfeld zwischen Tierschutz und der eigenen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit aufgezeigt.

Am zweiten Tag wurde der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Tierversuchen bestehen. Insbesondere das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände, das in einigen Bundesländern Deutschlands bereits eingeführt wurde, war Gegenstand einer lebhaften Debatte. In der Schweiz fehlt es an einem entsprechenden Rechtsmittel, das es am Tierschutzvollzug interessierten Organisationen ermöglichen würde, tierschutzrelevante behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das gesamte Programm zur Veranstaltung und zu den einzelnen Referenten kann hier eingesehen werden. Die TIR freut sich über das zunehmende Interesse an juristischen Fragen rund um das Engagement von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Sie ist der Ansicht, dass rechtlich gut informierte Menschen einen sinnvollen und auch auf politischer Ebene ernstzunehmenden Beitrag für die Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung leisten können.

Reges Interesse an Rechtsfragen am Workshop von Tierrechtstheorie Berlin.