TIR erfreut über die Entscheidungen des Ständerats bezüglich härterer Strafen für illegalen Wildtierhandel und der Prüfung des Imports von Zierfischen
Im Rahmen der Wintersession 2016 hat sich der Ständerat zwei Mal klar für artenschutzrechtliche Anliegen entschieden. Am 13. Dezember hat er einer Motion zugestimmt, mit der der Handel mit bedrohten Arten schärfer bestraft werden soll. Anfang Dezember hat die kleine Kammer bereits das Postulat von Daniel Jositsch (SP/ZH) angenommen, das auf den Schutz der Korallenriffe zielt. Tier im Recht (TIR) ist erfreut über die positiven Entscheide und hofft, dass die Schweiz in beiden Bereichen eine Vorbildrolle übernehmen wird.
15.12.2016
Oppositionslos hat der Ständerat am Dienstag die Motion von Guillaume Barazzone (CVP/GE) angenommen und sich wie der Nationalrat für eine Verschärfung der Sanktionen im illegalen Wildtierhandel ausgesprochen. Der Bundesrat hatte ebenfalls die Annahme der Motion beantragt. Nach aktueller Gesetzeslage können je nach Art und Menge der Schmuggelware lediglich Freiheitsstrafen bis zu maximal drei Jahren, Geldstrafen oder sogar nur Bussen ausgesprochen werden. Mit dieser Motion soll der gewerbs- und gewohnheitsmässige illegale Handel mit bedrohten Arten sowie Teilen und Erzeugnissen von diesen zukünftig als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen eingestuft werden, was bedeutet, dass in diesen Fällen auch Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren möglich wären und der Strafrahmen insgesamt erhöht wird. Gleichzeitig sollen auch die Bussen verschärft werden. TIR hofft, dass bei der Festsetzung des neuen Strafrahmens die Entwicklung des illegalen Handels zu einem bedeutenden Teil der organisierten Kriminalität angemessen berücksichtigt wird. Die Schweiz hat hier die Chance, eine Vorbildrolle bei der Bekämpfung des illegalen Handels einzunehmen.
Ausserdem muss sich der Bundesrat aufgrund der Annahme eines entsprechenden Postulats von Daniel Jositsch (SP/ZH) am 6. Dezember mit dem Import von Zierfischen befassen. Er hatte sich ebenfalls für dessen Annahme ausgesprochen und ist nun aufgefordert, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Import von marinen Zierfischen detaillierter erfasst werden und ob die Schweiz auf europäischer Ebene bessere Kontrollen fordern sollte.
Korallenriffe beherbergen ein Drittel aller bekannten Fischarten; sie sind empfindliche, heute weltweit stark bedroht Ökosysteme. Neben der Klimaerwärmung und der Übersäuerung der Meere trägt auch der Handel mit Meerestieren durch die Aquaindustrie wesentlich zu ihrer Zerstörung bei. Meerwasseraquarien boomen, entsprechend gross ist die Nachfrage nach Korallenfischen. Ihr Handel bringt einzelne Arten an den Rand der Ausrottung, denn 99 % der in Europa gehandelten Salzwasserfische stammen aus Wildfang. Dennoch werden Importe von marinen Zierfischen bis heute kaum kontrolliert, weil diese Arten nicht durch das internationale Abkommen CITES, auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt, geschützt sind. Fang, Transport und Haltung von Korallenfischen sind zudem auch aus Sicht des Tierschutzes äusserst problematisch.
Ziel des Postulats ist, dass der Import und der Handel mit Zierfischen in der Schweiz und europaweit erstmals besser überwacht und kontrolliert wird. Dies bewirkt zwar noch keinen direkten Schutz der Tiere, ist jedoch ein erster wichtiger Schritt, dem allerdings dringend weitere nachfolgen müssen. TIR hofft, dass die Schweiz sowohl im Bereich härterer Sanktionen für illegalen Wildtierhandel, als auch beim Schutz von Zierfischen und der Korallenriffe eine Vorbildrolle übernehmen wird.