Wildtiere vor Wilderei schützen – Einsatz gegen illegalen Wildtierhandel
Das illegale Töten von Wildtieren und der damit verbundene Handel hat in den letzten Jahren ein dramatisches Ausmass erreicht und bringt viele Arten an den Rand der Ausrottung. Im März 2016 sprach sich der Nationalrat für schärfere strafrechtliche Sanktionen gegen den illegalen Handel aus. Tier im Recht (TIR) begrüsst dies und fordert die Abnehmer- und Transitländer auf, ihre Verantwortung besser wahrzunehmen.
20.04.2016
Im letzten Jahr wurden allein in Südafrika 1175 Nashörner illegal getötet. Zum Vergleich: 2007 waren es deren 13. Hauptgrund ist die steigende Nachfrage nach Nashornpulver vor allem aus Asien als Wirkstoff mit angeblich heilender Wirkung. Auf dem Schwarzmarkt wird das Horn mittlerweile höher gehandelt als Gold. Dramatisch ist die Situation auch für die Elefanten: Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden in Afrika laut einer aktuellen Studie schätzungsweise 100'000 Elefanten von Wilderern wegen ihres Elfenbeins getötet. Von der Wilderei betroffen sind jedoch nicht nur Elefanten und Nashörner, sondern auch viele andere Arten, etwa die inzwischen seltenen Schuppentiere. Geschmuggelt werden zudem nicht nur Elfenbein und Horn, sondern auch lebende Tiere wie Vögel, Reptilien, Fische, Menschenaffen und zahlreiche weitere Säugetiere. Jedes Jahr werden mit dem illegalen Handel wildlebender Arten mehrere Milliarden Franken umgesetzt.
Neben der Gefährdung ganzer Tierbestände ist der Fang und die Tötung oder der Transport lebender Tiere mit erheblichen Leiden, Schmerzen oder Angst für die betroffenen Individuen verbunden. Der Raub an der Natur führt überdies dazu, dass das Gleichgewicht in den letzten intakten Lebensräumen empfindlich gestört wird, was weitere tier- und artenschutzrechtliche Probleme nach sich zieht. Die Tiere werden für die Herstellung verschiedenster Produkte (Textilien, Schmuck, Kunst etc.) verwendet oder enden in zweifelhaften zoologischen Gärten und Vergnügungsparks, insbesondere in China und den Vereinigten Emiraten. Verwendet werden hierfür oftmals gefälschte CITES-Papiere oder die Tiere werden gänzlich ohne Papiere geschmuggelt.
Der Kampf gegen die Wilderei und den illegalen Wildtierhandel stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Drahtzieher der illegalen Aktivitäten sind Mitglieder der organisierten Kriminalität und stehen mittlerweile auf einer Stufe mit Drogen-, Menschen- und Waffenhandel. Eines der Hauptprobleme sind die erheblichen Vollzugslücken, wenn Wilderer tatsächlich gefasst werden. Aufgrund von Korruption und politischer Instabilität in einigen Herkunftsländern, mangelnder Ausbildung von Ermittlungs- und Strafbehörden sowie fehlenden Equipments für eine angemessene Spurensicherung werden entsprechende Strafverfahren nur unzureichend geführt und selbst bei erdrückender Beweislast oft erfolglos abgeschlossen. Nicht in allen Ländern wird zudem dem Kampf gegen den illegalen Handel die notwendige Priorität eingeräumt.
Auf der anderen Seite steht die steigende Nachfrage nach Luxusgütern aus Wildtierprodukten. Der illegale Wildtierhandel ist ein weltweites Problem und keinesfalls auf einzelne Gebiete beschränkt. Das Problem ist vielschichtig und geht nicht nur die Herkunftsländer an. Auch der Schweizer Zoll beschlagnahmt jährlich exotische Tiere und Tierprodukte, die auf illegalem Wege in die Schweiz gebracht oder durch europäische Länder durchgeführt werden sollen. Letztes Jahr hat besonders der bis dato grösste Elfenbeinfund am Zürcher Flughaften mit 262 Kilogramm für Schlagzeilen gesorgt. 2015 wurden ausserdem 72 Shahtoosh-Schals beschlagnahmt, welche aus der Wolle der streng geschützten Tibetantilope gefertigt werden. Für ein solches Luxusprodukt müssen pro Schal circa vier Tiere sterben.
Der grossangelegte illegale Handel mit bedrohten Arten wird in der Schweiz jedoch nur als Vergehen eingestuft oder sogar lediglich mit einer Busse geahndet. Die TIR fordert daher, dass die Strafbestimmungen insgesamt deutlich verschärft werden und insbesondere der gewerbs- oder gewohnheitsmässige illegale Handel als Verbrechen behandelt wird, was bedeuten würde, dass in bestimmten Fällen auch Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren möglich wären.
Notwendig ist ferner eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zwischen den verschiedenen CITES- und den Strafverfolgungsbehörden. Die Kontrollen müssen in Herkunfts-, Ziel- und Transitländern verschärft und die Herkunftsländer im Kampf gegen Wilderei und illegalen Handel durch Bereitstellung finanzieller Mittel, beispielsweise für die Aus- und Weiterbildung von Ermittlungsbehörden, und vor allem durch schärfere Gesetze in den Ziel- und Transitländern unterstützt werden. Ein grosses Problem stellen zudem gefälschte oder durch Korruption ergatterte CITES-Papiere dar. Ohne schärfere Kontrollen und Gegenmassnahmen in diesem Bereich ist der illegale Handel nicht zu stoppen.
Die TIR empfiehlt allen Tierfreunden ausserdem einen gänzlichen Verzicht auf Wildtierprodukte. Denn neben den damit insgesamt verbundenen Artenschutzproblemen werden tierschutzrechtliche Aspekte beim legalen Handel meist völlig vernachlässigt. Auch korrekte CITES-Dokumente stellen gerade keine Garantie für einen artgerechten Umgang mit dem Tier dar, da Tierschutzfragen, wie beispielsweise die Art und Weise der Tötung von Wildtieren, im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens keine Rolle spielen.
Weitere Informationen: