Schweizer Tierschutzorganisationen veröffentlichen gemeinsames Communiqué zu schwerstbelastenden Primatenversuchen

51 Schweizer Tierschutzorganisationen erachten das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum schwerstbelastenden Primatenversuch als unverhältnismässig und rechtswidrig. In einem gemeinsamen Communiqué kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen.

03.05.2017

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit seinem Urteil vom 5. April 2017 den Weg für schwerstbelastende Experimente an Primaten in Zürich geebnet (siehe Newsmeldung vom 20. April 2017). Den Tierschutzvertretern ist es nicht möglich, das Verfahren an das Bundesgericht weiterzuziehen. Bereits 2016 haben die hier unterzeichnenden Organisationen in einem offenen Brief gemeinsam erklärt, dass die umstrittene Hirnforschung an Primaten rechtswidrig und somit nicht bewilligungsfähig ist (siehe Newsmeldung vom 26. Januar 2016).

Umso grösser ist nun schweizweit die Bestürzung der Tierschutzorganisationen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht den Primatenversuch bewilligt hat. Er wird am Institut für Neuroinformatik durchgeführt, das gemeinsam von Universität und der ETH Zürich getragen wird. Das Urteil widerspricht einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, der entsprechende Primatenversuche als nicht zulässig erklärte und der Forschung damit klar ethisch-moralische Grenzen setzte (siehe Newsmeldung vom 13. Oktober 2009).

Erstaunlich ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Güterabwägung ähnliche Überlegungen anstellt wie das Bundesgericht 2009: Die Versuchsanordnung ist ebenfalls dem höchsten Belastungsgrad (Schweregrad 3) zugeordnet. Zudem stuft das Verwaltungsgericht die medizinische Bedeutung des Primatenversuchs ebenfalls als sehr unsicher ein und korrigiert

damit die Ansicht des Regierungsrats als Vorinstanz. Dieser hatte den allfälligen Nutzen für den Menschen völlig überbewertet. Dennoch kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass der Forschungsnutzen die Belastung der Tiere überwiegt.

Diese Schlussfolgerung ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar. Den Versuchstieren wird langandauerndes schweres Leiden zugemutet, obwohl kein konkreter Nutzen für die Behandlung einer menschlichen Erkrankung absehbar ist. Der Tierversuch verstösst gegen Art. 19 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes, wonach Tierversuche insbesondere dann als unzulässig gelten, wenn sie gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn dem Tier unverhältnismässige Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in unverhältnismässige Angst versetzen. Eine Bewilligung für einen unzulässigen Tierversuch ist rechtswidrig.

Für die Tierschutzorganisationen ist weiterhin klar: Die Tiere werden auf grausame Weise instrumentalisiert. Das Urteil berücksichtigt die Tierwürde zu wenig und schafft Rechtsunsicherheit in wichtigen Fragen, die durch das Bundesgericht eindeutig geklärt wurden. Dieses höchstrichterliche Urteil bleibt schweizweit wegweisend. Die Tierschutzorganisationen werden sich auch künftig auf dessen Einhaltung berufen.

Weitere Informationen:

Das Communiqué wurde von folgenden Schweizer Tierschutzorganisationen unterzeichnet:

  • Aargauischer Tierschutzverein ATs
  • Aktion Kirche und Tiere AKUT-CH
  • Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner AG STG
  • Alliance Animal Suisse
  • Animal Horizon
  • Animal Trust
  • Animalfree Research
  • Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin
  • Association La Colline au lapins
  • Association Les Chats Du Robinson
  • Association Pour L’Egalité d’Animale (PEA)
  • Associazione svizzera per l'abolizione della vivisezione ATRA
  • Berner Tierschutz
  • Club der Rattenfreunde
  • Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT)
  • Fair-fish
  • Fondation chats des rues
  • Fondation Franz Weber FFW
  • Greek and Swiss Animal Help GASAH
  • Jane Goodall Institut Schweiz
  • Kantonaler Glarner Tierschutzverein
  • Ligue suisse contre la vivisection et pour les Droits des Animaux LSCV
  • Ligue Vaudoise pour la Défense des Animaux
  • METIBE – Büro für Mensch-Tier-Beziehungen
  • Migratory Birds Conservation in Cyprus MBCC
  • Mouvement pour les Animaux & le Respect de la Terre (MART)
  • Network for Animal Protection (NetAP)
  • OceanCare
  • Petfinder.ch
  • Pogona.ch GmbH
  • Protection et Récupération des Tortues
  • ProTier – Stiftung für Tierschutz und Ethik
  • Société fribourgeoise pour la Protection des Animaux (SPA - Fribourg)
  • Sos Chats Genève
  • Sos Chats Noiraigue
  • Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
  • Stiftung Tierbotschafter.ch
  • Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz
  • Tier-im-fokus.ch
  • Tierpartei Schweiz (TPS)
  • Tierschutz.ch
  • Tierschutzbund Basel Regional
  • Tierschutz beider Basel
  • Tierschutzbund Innerschweiz
  • Tierschutzverein Stadt St. Gallen und Umgebung
  • Verein gegen Tierfabriken VgT
  • Verein zur Abschaffung der Tierversuche
  • Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz
  • Welt der Tiere
  • Wildtierschutz Schweiz
  • Zürcher Tierschutz