TIR hocherfreut: Nationalrat fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte
An seiner gestrigen Sitzung hat der Nationalrat die von Matthias Aebischer (SP/BE) lancierte Motion für ein Importverbot für sämtliche tierquälerisch erzeugten Produkte angenommen. Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Importverbot von Produkten wie beispielsweise Pelzprodukte, Stopfleber oder Froschschenkel ausarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war im Rahmen der Alliance Animale Suisse massgeblich an der Erarbeitung des Vorstosses beteiligt und hofft nun auf die Unterstützung durch den Ständerat.
08.06.2017
Mit 97 zu 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen hat der Nationalrat gestern die von Matthias Aebischer lancierte Motion für ein Importverbot für sämtliche tierquälerisch erzeugten Produkte angenommen. Das Landwirtschaftsgesetz ermögliche es, die Einfuhr von Tierprodukten einzuschränken oder zu verbieten, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert würden, hielt Aebischer im Rat fest. Dennoch würden nach wie vor zahlreiche tierquälerisch erzeugte Produkte eingeführt.
Bundesrat Alain Berset sagte, er verurteile "solche Praktiken". Ein generelles Importverbot würde der Problematik aber nicht gerecht. Beim Vollzug müsste festgestellt werden können, wie Produkte im Ausland hergestellt würden, was sich als schwierig bis unmöglich erweisen dürfte, argumentierte er. Der Aufwand wäre sehr hoch. Ausserdem wäre aus Sicht des Bundesrates ein solches Verbot mit internationalem Recht wohl nicht vereinbar.
Bedauerlicherweise lehnt der Bundesrat jegliche Bemühungen um konsequente Einfuhrrestriktionen entsprechender Produkte seit Jahren hartnäckig mit Verweis auf die internationalen Handelsverpflichtungen ab. In Bezug auf zahlreiche tierquälerisch hergestellte Erzeugnisse wären entsprechende Verbote des Imports oder des Inverkehrbringens jedoch nicht nur dringend notwendig, sondern auch – wie die TIR bereits eingehend dargelegt hat – mit internationalem Handelsrecht in Einklang zu bringen.
So verfasste die TIR bereits 2009 ein Rechtsgutachten über ein Importverbot von tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten. Darin zeigt sie auf, dass ein entsprechendes Verbot auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere mit den Regeln der WTO – vereinbar ist. Das Gutachten wurde 2011 in der TIR-Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht" publiziert (vgl. Band 4 "GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverbot für Pelzprodukte"). Die TIR hat Anfang Juni eine vollständig überarbeitete Version des Gutachtens fertiggestellt und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Kenntnisnahme zugestellt. Sie hofft, die Zweifel des Bundesrates bezüglich der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht zumindest in Bezug auf bestimmte tierquälerisch hergestellte Waren durch das Gutachten beseitigen zu können. Sollte der Ständerat dem Vorstoss ebenfalls zustimmen, wird der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Importverbot ausarbeiten müssen.
Die TIR gratuliert Matthias Aebischer zu diesem Erfolg und dankt ihm für sein grosses Engagement für die Tiere.