Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau
Die tragischen Vorfälle rund um die Pferdehaltung von U. K. im thurgauischen Hefenhofen sind Ausdruck der gravierenden Mängel im Tierschutzvollzug, die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren bemängelt werden. Zahlreich bei der TIR und anderen Organisationen eingehende Anfragen zeigen die grosse Betroffenheit in der Bevölkerung.
04.08.2017
Seit rund 15 Jahren verstösst U. K. immer wieder gegen die Tierschutzgesetzgebung. Obschon der mehrfach wegen Tierquälerei und anderer Delikte verurteilte Tierhalter die Voraussetzungen eines weitreichenden Tierhalteverbots nach Art. 23 Abs. 1 TSchG wie kaum ein anderer erfüllt und sämtliche Ereignisse vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) seit Jahren dokumentiert werden, leben auf seinem Hof nach wie vor weit über Hundert Pferde und andere Tiere.
Die TIR hat mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen, um die aktuelle Sachlage abzuklären. Im Fokus steht dabei die Frage, wieso sich die Tiere noch immer in der Obhut von U. K. befinden. Das Tierschutzgesetz sieht in Art. 24 Abs. 1 vor, dass das dem Regierungsrat unterstellte Veterinäramt unverzüglich einschreiten muss, wenn festgestellt wird, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden.
Dabei steht dem Veterinäramt auch die Möglichkeit offen, Tiere vorsorglich oder definitiv zu beschlagnahmen und zu diesem Zweck die Hilfe der Polizeiorgane in Anspruch zu nehmen. Nach aktueller Kenntnis der TIR steht eine Beschlagnahmung trotz der offensichtlich katastrophalen Zustände auf dem Hof von U. K. noch nicht unmittelbar bevor.
Ebenso ist die unverzügliche medizinische Versorgung und Betreuung der Tiere nach wie vor nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wird die Bevölkerung gebeten, sich mittels eines offenen Briefes an die verantwortlichen Behörden zu wenden, um deutlich zu machen, dass die klaren Vorgaben des Tierschutzgesetzes ernst zu nehmen sind.