Offene Fragen in Zusammenhang mit dem Pferdeverkauf im Fall Hefenhofen
Am kommenden Donnerstag, 17. August 2017 sollen die erst letzte Woche beschlagnahmten Pferde des Thurgauer Tierhalters U. K.verkauft werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert die Behörden auf, bei der Platzierung der Tiere besondere Sorgfalt walten zu lassen und für eine tiergerechte Unterbringung zu sorgen.
15.08.2017
Im Fall Hefenhofen, im Rahmen dessen der gesamte Tierbestand von U. K. am 7. August 2017 beschlagnahmt worden war (siehe Newsmeldung vom 8. August 2017), stellen sich nach wie vor zahlreiche Fragen. Die 93 Pferde befinden sich aktuell in den Stallungen des Kompetenzzentrums Veterinärdienst und Armeetiere in Bern. Ein Teil der Pferde befand sich bei der Beschlagnahmung in schlechtem Allgemeinzustand und wird aktuell entsprechend gepflegt.
Wie die Thurgauer Behörde gestern in einer Medienmitteilung bekannt gab, sollen sämtliche Pferde am kommenden Donnerstag verkauft werden. Offen sind indessen verschiedene rechtliche und praktische Fragen, deren Antworten die TIR bislang nicht in Erfahrung bringen konnte. Unklar ist etwa, ob der Tierhalter auf das Eigentum an den Tieren verzichtet und ob sich unter den nicht korrekt registrierten Tieren auch solche befinden, die ihm gar nicht gehören. Keine Stellung nahm die Thurgauer Veterinärbehörde auch zur Frage, ob sich sämtliche Tiere inzwischen in einer für den Verkauf ausreichenden gesundheitlichen Verfassung befinden.
Nicht zuletzt kursieren Informationen, deren Wahrheitsgehalt mangels Kommunikation seitens des zuständigen Veterinäramts nicht überprüft werden kann, wonach unverkäufliche Tiere getötet werden sollen. Demgegenüber hat Oberst Jürg Liechti, Kommandant des genannten Kompetenzzentrums und Ansprechperson in dieser Sache, betont, dass keine Tiere getötet werden sollen, die am Donnerstag nicht verkauft würden. Im Rahmen der Nahrungsmittelproduktion geschlachtet werden dürfen die Pferde im Übrigen nicht - sofern sie nicht als Nutztiere registriert sind. Eine Tötung wäre vor diesem Hintergrund erst recht nicht nachvollziehbar.
Seitens der Tierschutzorganisationen und zahlreicher besorgter Bürgerinnen und Bürger besteht die Befürchtung, dass nicht nur Kaufinteressierte vor Ort sein werden, für die das Tierwohl im Vordergrund steht. Beispielsweise könnten Leute aus dem näheren Umfeld des bisherigen Tierhalters auf diesem Wege Tiere "zurückkaufen". Aber auch gut gemeinte Motive könnten den Pferden zum Verhängnis werden: Erwerben Tierfreunde aus Mitleid ein Pferd, ohne in der Lage zu sein, die hohen Anforderungen an die Tierhaltung vollumfänglich zu erfüllen, kann das zu einem weiteren Drama führen.
Aus diesen Gründen ist es von grösster Bedeutung, dass sich die Behörde mit dem Verkauf der Tiere nicht aus der Verantwortung zieht. Vorrang beim Verkauf der Pferde sollten jene Käuferinnen und Käufer erhalten, die dem einzelnen Tier die besten Bedingungen bieten können, erst in zweiter Linie steht der Verkaufspreis. Zudem wäre mit den Veterinärbehörden der jeweiligen Kantone eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Plätze kontrolliert werden.
Aus Sicht der TIR wäre zudem mehr Transparenz im gesamten Ablauf seitens der Behörde dringend angezeigt. Gerade vor dem Hintergrund des stark angeschlagenen Vertrauensverhältnisses gegenüber den Thurgauer Behörden und des grossen öffentlichen Interesses sollten zuverlässige und klare Informationen erfolgen, die keinen weitreichenden Spielraum für Spekulationen belassen. Das betrifft nicht zuletzt auch die Situation der übrigen Tiere. Aus Sicht des Tierwohls ist auch das Schicksal der Schweine, Rinder, Hühner, Lamas, Hunde, Katzen und weiteren Tiere von grösstem Interesse.