Wichtiger Beitrag zum Thema "Tierversuche" in der gestrigen Ausgabe der Rundschau
In den nächsten Wochen beginnen an einem Institut der Universität und ETH Zürich umstrittene Tierversuche an Rhesusaffen. Die SRF-Sendung "Rundschau" hat die geplanten Experimente zum Thema ihres gestrigen Beitrags gemacht und gefragt, ob die zuständigen Tierversuchskommissionen schweizweit zu forschungsfreundlich besetzt seien. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert sowohl den durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im April 2017 bewilligten Tierversuch als auch die Zusammensetzung der Tierversuchskommission im Kanton Zürich scharf.
02.11.2017
Nachdem das Bundesgericht 2009 zwei schwerbelastende Experimente mit Primaten am Institut für Neuroinformatik (INI) der Universität und ETH Zürich verboten hat, plant das gleiche Institut erneut Primatenversuche mit sehr ähnlichem Versuchsaufbau. Der geplante Tierversuch fällt in die höchste Belastungskategorie und wird nicht "nur" von Tierschützern abgelehnt, sondern ist auch unter Fachleuten der Ethik, der Rechtswissenschaft, der Veterinärmedizin, der Biologie und der Neurowissenschaften höchst umstritten. Drei Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommission – darunter die stellvertretende TIR-Geschäftsleiterin Vanessa Gerritsen – rekurrierten daher gegen die veterinäramtliche Bewilligung und zogen das Verfahren bis vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses hat im April 2017 den Rekurs allerdings abgelehnt und die Primatenversuche damit definitiv bewilligt. Die TIR kritisiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts scharf. Dieser steht in klarem Widerspruch zur höchstgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu
TIR-Newsmeldung vom 20. April 2017).
Zudem beanstandet die TIR die Zusammensetzung der Tierversuchskommission im Kanton Zürich, in der sie seit 1999 Einsitz hat. An beiden Rekursverfahren gegen geplante Tierversuche an Primaten (2009 und 2017) waren TIR-Mitarbeitende als Kommissionsmitglieder federführend beteiligt. Nach Ansicht der TIR fällt die Besetzung der Tierversuchskommission einseitig zu Gunsten der Forscherseite aus, die mit sieben Interessenvertretern die überwiegende Mehrheit in der Kommission bildet. Dagegen ist die Tierschutzseite mit lediglich drei Fachpersonen besetzt. Eine weitere Vertretung stellt die Gesellschaft Zürcher Tierärztinnen und Tierärzte GZT. Diese Zusammensetzung widerspricht der rechtlich vorgeschriebenen "angemessenen" Vertretung des Tierschutzes und führt zu einer empfindlichen Störung der Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder.
Die Rundschau hat das Thema in ihrer gestrigen Sendung behandelt. Die TIR kritisiert insbesondere die von Regierungsrat Thomas Heiniger im Beitrag gemachten Aussagen, wonach die
betroffenen Tiere "freiwillig" bzw. sogar "gerne" bei den Versuchen mitmachen würden und die Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder durch die Einflussnahme der ETH und der Universität Zürich nicht gefährdet sei. Herr Heiniger bagatellisiert mit seinen Äusserungen das Tierleid, das durch verschiedene erhebliche Belastungen zustande kommt, massiv. Zudem ignoriert er hartnäckig die Tatsache, dass die aktuelle Tierversuchskommission von den Hochschulen keineswegs unabhängig ist.
Daran ändert auch das von Herrn Heiniger mehrfach angesprochene Rekursrecht einer Kommissionsminderheit nichts, weil sich der Regierungsrat selbst bei seiner Beurteilung der Minderheitsmeinung wiederum an der Gesamtkommission orientiert. Der von den Tierschutzvertretern eingelegte Rekurs wurde vom Regierungsrat als erste beurteilende Instanz am 2. Dezember 2015 insbesondere mit der Begründung abschlägig beurteilt, dass der betreffende Tierversuch "von der Mehrheit der Mitglieder der Tierversuchskommission in Bezug auf den Erkenntnisgewinn als sehr hoch bewertet" worden sei (Entscheid Regierungsrat des Kantons Zürich RRB Nr. 1114/2015, Erwägung 9, Seite 8). Es geht nicht an, die einseitige Kommissionszusammensetzung, die zu einer entsprechend forschungsfreundlichen Mehrheitsmeinung führt, mit einem Rechtsmittel für eine Minderheit zu rechtfertigen, deren Meinung mit Verweis auf die Mehrheitsmeinung nicht gehört wird. Überdies sind entsprechende Rekursverfahren mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden – und dies teilweise über mehrere Jahre hinweg –, weshalb die Möglichkeit, eine erteilte Bewilligung auf diesem Wege anzufechten, bisher auch erst zwei Mal ergriffen wurde.
Die TIR begrüsst es sehr, dass sich die Rundschau dem kontroversen Thema angenommen und die Kommissionszusammensetzung kritisch beleuchtet hat. Die Sendung leistet einen wichtigen Beitrag zur Information und Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema "Tierversuche". Sehen Sie hier den ganzen Beitrag.