TIR fordert Erlass eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Produkte
Der Ständerat behandelt heute die Motion von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) für ein Importverbot tierquälerisch erzeugter Produkte. Stimmt auch er dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Importverbot verschiedener Handelswaren wie beispielsweise Pelzerzeugnisse, Stopfleber oder Froschschenkel ausarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hofft auf ein Ja der kleinen Kammer zu diesem dringend notwendigen Entscheid.
29.11.2017
Der Nationalrat hat dem Vorstoss seines Mitglieds Matthias Aebischer für ein generelles Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte bereits Mitte des Jahres zugestimmt. Die TIR hofft nun, dass auch der Ständerat einen richtungsweisenden Entscheid treffen wird. Mit wenig nachvollziehbarer Begründung hat die vorberatende Kommission des Ständerats die Motion in aller Deutlichkeit zur Ablehnung empfohlen. Sie hält die Konsequenzen eines entsprechenden Importverbots für die betroffenen Branchen für zu schwerwiegend. Unklar ist nach Ansicht der Kommission zudem, ob eine solche Regelung das Wohl der Tiere massgeblich verbessern würde. Im Übrigen erachtet sie die Überwachung der Produktionsmethoden im Ausland sowie des Imports als weder realisierbar noch zweckmässig und regte an, im Bereich der Deklarationspflicht anzusetzen.
Die TIR bedauert die Ablehnungsempfehlung der Ständeratskommission zutiefst: Eine Deklarationspflicht greift zu kurz, weil sie nicht verhindert, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte Produkte in der Schweiz verkauft oder gehandelt werden. Ein Importverbot dient demgegenüber direkt dem Tierwohl. Was hierzulande mit Rücksicht auf das Wohlergehen und die Würde von Tieren verboten ist, darf aus ethischen Gründen konsequenterweise auch nicht im Ausland in Auftrag gegeben und importiert werden.
Für Pelzerzeugnisse hat etwa die seit 2014 bestehende Deklarationspflicht nicht zur erhofften Senkung der Importzahlen geführt. Aufgrund ihrer Ausgestaltung trägt sie kaum zu mehr Transparenz bei, vielmehr ist sie irreführend und animiert die Kundschaft in der Praxis mitunter gar zum Kauf, weil sie suggeriert, dass der Verkäufer Wert auf die Herkunft legt.
In Bezug auf tierquälerisch erzeugte Pelzwaren hat eine rechtliche Analyse der TIR ergeben, dass ein Importverbot sowohl mit den Regeln der WTO als auch mit sämtlichen weiteren Verpflichtungen der Schweiz gegenüber Handelspartnern vereinbar ist. Nach Auffassung der TIR müsste die Ausnahmebestimmung der WTO auf zahlreiche weitere tierquälerisch hergestellte Produkte anwendbar sein. Welche Waren konkret unter das Verbot fallen, wäre aber anhand der jeweiligen rechtlichen Grundlagen im Einzelfall zu prüfen.
Die Schweiz könnte mit einem entsprechenden Importverbot ein starkes Zeichen setzen. Im Rahmen der Alliance Animale Suisse forderten Animal Trust, Wildtierschutz Schweiz und die TIR den Ständerat mit Schreiben vom 22.11.2017 auf, den Tatsachen ins Auge zu sehen und die wirtschaftlichen Aspekte endlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung der Zukunft, dem Tier und dem eigenen Gewissen gegenüber zu betrachten. Das Schreiben finden Sie hier.