TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner

In der Schweiz werden jährlich rund 65 Millionen Hühner aufgezogen und geschlachtet. Zudem hat der Eier-Verbrauch in der Schweiz mit 1.51 Milliarden Stück im Jahr 2017 einen neuen Rekord erreicht. Trotz dieser horrenden Zahlen sind die Umstände, unter denen die Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit nur selten ein Thema. Dabei treten gerade bei der Geflügelzucht und -haltung sowie im Rahmen der Eierproduktion besonders schlimme Auswüchse zutage. Auch die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständigen Behörden widmen Hühnern leider oftmals nicht die notwendige Aufmerksamkeit.

29.03.2018

Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Hühnern findet in der konventionellen Eier- und Fleischindustrie wenig Beachtung. Während die Werbung und Produktverpackungen Hühner regelmässig "glücklich" in kleinen Gruppen im Freien präsentieren, sieht die Realität in den allermeisten Fällen anders aus: Die überwiegende Mehrheit der fast elf Millionen in der Schweiz gehaltenen Hühner lebt in Hallen mit mehreren Tausend Tieren. So ist bis zum 28. Masttag beispielsweise die Haltung von bis zu 27'000 Masthühnern erlaubt. Ab dem 43. Masttag ist ein Höchstbestand von bis zu 18'000 Tieren zulässig.

Die Hochleistungszucht und die Haltungsbedingungen führen dazu, dass bei Masthühnern vielfach schmerzhafte Gelenkschäden sowie Geschwüre und Entzündungen an den Füssen auftreten. Gemäss Angaben der Geflügelbranche sterben bis zu vier Prozent der Tiere bereits vor der Schlachtung. Bei Legehennen kommt es zudem oftmals zu Knochenbrüchen infolge Kalziummangels sowie zu Eileiterentzündungen.

Das Tierschutzrecht schreibt Tierhaltenden unter anderem vor, dass sie das Befinden ihrer Tiere regelmässig zu überprüfen haben. Kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder tierschutzkonform getötet werden. Im Rahmen einer Haltung von mehreren tausend Tieren ist es aber kaum möglich, dem einzelnen Tier gerecht zu werden. Dies, obwohl Hühner gleichermassen vom Geltungsbereich des Tierschutzrechts erfasst sind wie alle anderen Wirbeltiere. Ihr Wohlergehen und ihre Würde sind ebenso geschützt wie etwa jene von Hunden, Katzen oder Rindern.

Hühner sind um ihrer selbst willen in ihrem Eigenwert zu respektieren und nicht als blosse Ware zu behandeln. Deshalb hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im Februar 2018 gestützt auf Videomaterial, das von der Organisation Tier im Fokus veröffentlicht wurde, Strafanzeigen gegen fünf Hühnermastbetriebe eingereicht (Vgl. TIR-Newsmeldung vom 2. Februar 2018).

Im Rahmen der Eierproduktion werden in der Schweiz zudem jedes Jahr rund zwei Millionen männliche Küken an ihrem ersten Lebenstag als "industrieller Abfall" vergast oder geschreddert, da sie keine Eier legen und somit für die Produzenten "wertlos" sind. Da die einseitig auf höchste Legeleistung ausgerichteten Tiere nur wenig Fleisch ansetzen, sind sie zudem auch für die Mast nicht interessant. Dieses höchst fragwürdige Vorgehen in der Eierproduktion widerspricht klar dem in der Bundesverfassung wie auch im Tierschutzgesetz verankerten Prinzip des Schutzes der Tierwürde. Durch das Töten der Küken als unerwünschtes Nebenprodukt wird deren Eigenwert vollständig missachtet. Dennoch wird die Praktik von der Tierschutzverordnung erlaubt.

Um solchen lebensverachtenden Auswüchsen im Umgang mit Tieren entgegenzuwirken, macht sich die TIR schon seit Jahren auf politischer Ebene sowie im Rahmen von Fachpublikationen und Ausbildungsveranstaltungen für eine konsequente Umsetzung des Schutzes der Tierwürde stark. Nur wenn die politischen Entscheidungsträger und die Behörden genügend für die Thematik sensibilisiert sind, kann dem Tierwürdekonzept tatsächlich zum Durchbruch verholfen werden.