TIR enttäuscht: Kanton Zürich schafft obligatorische Ausbildungspflicht für Hundehaltende ab
Im Zuge der Abschaffung des obligatorischen Sachkundenachweises für Hundehaltende auf Bundesebene wurden im Zürcher Parlament drei Vorstösse eingereicht, die darauf abzielten, auch die kantonal geregelte Ausbildungspflicht aufzuheben bzw. zu lockern. Gestern nun hat er die obligatorische Ausbildung für Halter von Hunden, die einem "grossen oder massigen Rassetyp" angehören, gestrichen und damit die obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich abgeschafft. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert den Entscheid des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist die Ausbildung von Tierhaltenden ein gutes Mittel, um diese auf ihre Verantwortung ihrem Tier gegenüber vorzubereiten.
29.05.2018
2010 wurde im Kanton Zürich die obligatorische praktische Hundehalterausbildung eingeführt, weil ein guter Umgang mit dem Hund und das richtige Verhalten von Tier und Halter einerseits Grundvoraussetzungen für eine aus Sicht des Tierschutzes gute Haltung sind und anderseits zur allgemeinen Sicherheit beitragen. Nach der noch geltenden Rechtslage sind Personen im Kanton Zürich zu einer praktischen Ausbildung verpflichtet, wenn sie einen Hund erwerben bzw. halten, der einem grossen oder massigen Rassetyp angehört (§ 7 HuG ZH). Diese Ausbildung umfasst je nachdem, in welchem Alter der Hund übernommen wird und welche Ausbildungskurse schon besucht wurden, vier Lektionen Welpenkurs, zehn Lektionen Junghundekurs und/oder 10 bzw. 20 Lektionen Erziehungskurs.
Drei politische Vorstösse im Zürcher Kantonsrat forderten nun die Lockerung oder die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse. Der Regierungsrat sowie die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) hatten daraufhin im Rahmen ihres Gegenvorschlags beim Kantonsrat ein allgemeines, jedoch sehr vereinfachtes und verkürztes Ausbildungsobligatorium für Hundehaltende beantragt. Die TIR hätte die Idee, das Ausbildungsobligatorium auf alle Hundehaltenden auszudehnen, begrüsst. Der Kantonsrat lehnte den Vorschlag aber in seiner heutigen zweiten Lesung definitiv ab und beschloss so die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich.
Die TIR hatte sich sowohl für die Beibehaltung des eidgenössischen Sachkundenachweises für Hundehaltende (vgl. TIR-Newsmeldung vom 20. September 2016 wie auch für die Beibehaltung bzw. Ausweitung der Ausbildungspflicht im Kanton Zürich eingesetzt (vgl. TIR-Stellungnahmen vom 24. Mai 2017 und 5. April 2018 unten). Nach Ansicht der TIR ist die Abschaffung der obligatorischen kontraproduktiv: Zwar wird die Pflicht von vielen Hundehaltenden als reine Schikane empfunden, dabei wird aber oftmals vergessen, dass der Ausbildungspflicht keine strafenden, sondern tierschützerische und sicherheitspolizeiliche Motive zugrunde liegen. Jeder Halter sollte die Bedürfnisse seines Hundes kennen. Nur so kann er seiner Verantwortung sowohl gegenüber dem Tier selbst in Bezug auf dessen Wohlbefinden als auch gegenüber der Gesellschaft und deren berechtigtem
Interesse an Sicherheit gerecht werden. Ausbildungspflichten bilden daher ein präventives Mittel und sollen den Absolventen in seiner Verantwortung als Tierhalter unterstützen. Dies im Gegensatz zu Massnahmen, die erst dann greifen wenn ein Hund bereits leidet bzw. aufgrund mangelnder Erziehung bereits Menschen oder andere Tiere verletzt hat.
Die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse ist daher ein falsches Signal an die Gesellschaft. Der Kanton Zürich hat es mit dieser Entscheidung leider verpasst, nach der Streichung der eidgenössischen Ausbildungspflicht für Hundehaltende eine schweizweite Vorreiterrolle in diesem Bereich einzunehmen.