TIR enttäuscht: Nationalrat empfiehlt Ablehnung der Hornkuh-Initiative
Die Hornkuh-Initiative fordert die finanzielle Unterstützung von Tierhaltern, die ihre Rinder und Ziegen nicht enthornen. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hierüber enttäuscht und hofft jetzt auf die Unterstützung des Anliegens durch das Volk.
05.06.2018
In der Schweiz werden zahlreichen Rindern und Ziegen routinemässig die Hörner entfernt. Schätzungen zufolge sind mehr als 70 Prozent aller hierzulande gehaltenen Kühe hornlos. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass enthornte Rinder und Ziegen auf einer kleineren Fläche gehalten werden können als behornte Tiere und ihre Haltung somit wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Mit dem Ziel, einen Anreiz dafür zu schaffen, Rinder und Ziegen nicht zu enthornen, hat die IG Hornkuh die Initiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" (Hornkuh-Initiative, 17.024) lanciert (siehe Newsmeldung vom 7.10.2014). Diese verlangt, dass die Haltung behornter Rinder und Ziegen vom Bund finanziell unterstützt wird.
Der Ständerat hat sich 2017 mit der Initiative befasst und empfiehlt sie wie der Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung (siehe Newsmeldung vom 16.2.2017). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte am 10.1.2018 einen indirekten Gegenvorschlag zur Hornkuh-Initiative vorgestellt (siehe Newsmeldung vom 24.1.2018). Diesen hatte sie jedoch nach Kritik aus den Räten zurückgezogen und die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Nun hat sich auch der Nationalrat an seiner gestrigen Sitzung für die Ablehnung der Initiative ohne
Gegenentwurf ausgesprochen. Zwar wurden dem Anliegen seitens der Parlamentarier viel Sympathie entgegengebracht, schliesslich wollte der Nationalrat die finanzielle Unterstützung für Halter von behornten Tieren aber nicht in der Verfassung geregelt haben.
Die TIR ist über die ablehnende Haltung von Bundesrat und Parlament enttäuscht. Bereits 2011 hat sie ein ausführliches Rechtsgutachten über das Enthornen von Rindern veröffentlicht, in dem sie zum Schluss kommt, dass das Entfernen der Hörner für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser ist derart schwerwiegend, dass er durch die entgegenstehenden Nutzerinteressen nicht gerechtfertigt werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde und somit eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Nach Ansicht der TIR müsste diese Praktik daher vollständig verboten werden. Solange das Enthornen von Rindern und Ziegen jedoch noch als zulässig erachtet wird, begrüsst die TIR Massnahmen, die Anreize dafür schaffen, den Tieren ihre Hörner nicht zu entfernen. Aus diesem Grund unterstützt die TIR das Anliegen der Hornkuh-Initiative weiterhin und hofft nun auf die Zustimmung der Bevölkerung im Rahmen der Volksabstimmung.