Rehkitz bei Mäharbeiten getötet - TIR reicht Strafanzeige wegen Tierquälerei ein
Die Tötung von Rehkitzen bei Mäharbeiten in der Zeit von Mitte April bis Ende Juli gibt jedes Jahr erneut Anlass zu Diskussionen. Auf der Grundlage eines Berichts bei Tele M1 und der Aargauer Zeitung hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in einem Fall nun Strafanzeige erstattet.
26.06.2018
Am 24. Mai 2018 ist in Erlinsbach im Kanton Solothurn ein zwei Tage altes Rehkitz bei den Mäharbeiten eines Landwirts von dessen Mähmaschine getötet worden. Eine Nachbarin wollte noch vor dem Mäher das Feld abmarschieren, wie sie im Interview gegenüber Tele M1 erzählt, kam aber zu spät. Laut Tele M1 sollen in den vergangenen Jahren auf demselben Feld zudem bereits mindestens drei Rehkitze bei Mäharbeiten zu Tode gekommen sein.
Jedem Landwirt sollte mittlerweile bekannt sein, dass Rehe ihre Jungtiere während der Mähzeit zur Welt bringen und diese im hohen Gras Schutz suchen. Bei Gefahr bleiben die Rehkitze instinktiv reglos auf dem Boden liegen und springen erst auf, wenn die Mähmaschine wenige Meter entfernt ist. Das ist aber in den meisten Fällen zu spät, sodass die Tiere von der Maschine erfasst werden. Dieser Drückinstinkt verliert sich erst nach 2-3 Lebenswochen. Die Rehkitze werden durch die Mähmaschinen so schwer verletzt beziehungsweise verstümmelt, dass sie daran sterben oder durch den Wildhüter erlöst werden müssen.
Den Landwirten stehen verschiedene zumutbare Massnahmen zur Verfügung, um ihr Feld vor dem Mähen auf das Vorhandensein von Rehkitzen zu prüfen. So können sie die Hilfe von Jagdaufsehern anfordern, die mit verschiedensten Methoden, wie beispielsweise durch das Verblenden der Felder oder die Suche mit Hunden, die Tiere aufspüren oder vertreiben, bevor der Landwirt das Gras mäht. Darüber hinaus gibt es Vereine, wie die Rehkitzrettung Schweiz, die kostenlose Rehrettungsflüge mit Thermalkamera und Multikopter anbieten. Wer keine Schutzmassnahmen vor und während des Mähens ergreift, obwohl diese zumutbar gewesen wären, nimmt damit die Tötung eines Rehkitzes in Kauf.
Die Frage, ob im vorliegenden Fall Schutzmassnahmen getroffen wurden, wovon die TIR nicht ausgeht, wird Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen sein. Die TIR hofft nun, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die notwendigen Untersuchungen einleitet. Neben des Tatbestandes der Tierquälerei kommt nach Auffassung der TIR zudem ein Verstoss gegen die Bestimmungen des Jagdgesetzes in Betracht.