TIR setzt sich beim Bundespräsidenten Berset für ein Pelzimportverbot ein
Die 2013 in der Schweiz eingeführte Pelzdeklarationspflicht vermochte die Nachfrage nach Echtpelzprodukten nicht zu senken. In ihrem jüngsten Rechtsgutachten legt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) dar, inwiefern ein Pelzimportverbot mit den internationalen Handelsregeln vereinbar wäre. Die TIR fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten endlich zu berücksichtigen und konsequente Massnahmen zu treffen.
19.07.2018
Die Nachfrage nach Pelz bleibt hierzulande konstant, obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die üblichen Pelzgewinnungsmethoden ablehnt. Vor dem Hintergrund, dass 2013 eine Deklarationspflicht für Echtpelz eingeführt wurde, die für mehr Transparenz hinsichtlich der Produktionsmethoden sorgen sollte, ist diese Divergenz kaum zu erklären. Dennoch sieht der Bundesrat die Informationspflicht durch die Deklarationsverordnung als erfüllt an, wie er in seinem im Mai veröffentlichten Bericht verlauten liess. Die TIR erachtet diese Schlussfolgerung als wenig glaubwürdig.
In Zusammenarbeit mit Experten des internationalen Rechts hat die TIR ein Rechtsgutachten erstellt, welches sämtliche relevanten internationalen Bestimmungen und Freihandelsabkommen untersucht und dabei zum Schluss kommt, dass ein Pelzimportverbot mit den internationalen Handelsverpflichtungen vereinbar wäre. Dieses Gutachten hat die TIR bereits im Juni 2017 elektronisch der zuständigen Bundesbehörde zur Verfügung gestellt.
Da der Bundesrat nicht darauf reagiert hat, stellt die TIR ihm das Gutachten in Buchform erneut zu, in der Hoffnung, die Diskussion über ein Pelzimportverbot anzuregen. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als die für die wirtschaftspolitische Gesetzgebung des Bundes verantwortliche Behörde sowie das für die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Mensch und Tier zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erhalten je ein Exemplar. Das angestrebte Wirtschaftswachstum muss stets im Einklang mit der Bundesverfassung stehen, worunter auch die Tierwürde fällt. Es ist daher Aufgabe dieser beiden Bundesbehörden, dem Schutz von Tieren entsprechendes Gewicht bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung beizumessen.
Bedauerlicherweise hat die vom Bundesrat immer wieder betonte Mitwirkung der Schweiz in den relevanten internationalen Gremien zur nachhaltigen Behebung von tierschutzwidrigen Umständen in den Ursprungsländern bislang keinerlei Verbesserung zugunsten der betroffenen Tiere bewirkt. Ganz im Gegenteil: Seit der Pelzmarkt mit in Asien produzierter Billigware buchstäblich überschwemmt wird, hat sich die Tierschutzproblematik sogar noch drastisch erhöht. Die Schweiz ist ohne jegliche tierschutzrechtliche Vorbehalte ein Freihandelsabkommen mit China eingegangen. Nach wie vor existieren in China für die Haltung und Tötung von Tieren aber nicht einmal Mindestvorschriften.
Dass entsprechende Waren hierzulande trotz Einführung einer Deklarationspflicht unbeirrt gekauft werden, liegt nicht an der mangelnden Empathie der Schweizer Bevölkerung. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Konsumentinnen und Konsumenten die wenig hilfreichen Informationen auf dem Etikett richtig einzuordnen wissen und sich beim Kauf schicker Kleidung auch keine Gedanken über deren Entstehungsgeschichte machen möchten. Produkte, die schweizerischen Grundwerten diametral gegenüberstehen, gehören nicht ins Angebot. Aus diesem Grund fordert die TIR den Bund auf, endlich das dringend angezeigte Importverbot für Pelzerzeugnisse aus tierquälerischer Produktion einzuführen.