Abstimmung zur Hornkuh-Initiative vom 25. November 2018 – TIR empfiehlt ein "Ja"
Volk und Stände entscheiden am 25. November 2018 über die Initiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere", kurz "Hornkuh-Initiative". Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befasst sich seit 2011 mit der ihres Erachtens würdemissachtenden Praxis des Enthornens und empfiehlt deshalb, die Vorlage anzunehmen.
06.11.2018
Mit dem Ziel, einen Anreiz für den Verzicht auf das Enthornen von Rindern und Ziegen zu schaffen, hat die IG Hornkuh 2014 die Hornkuh-Initiative lanciert (siehe Newsmeldung vom 7.10.2014). Als durchblutetes und empfindsames Organ dient das Horn Kühen und Ziegen insbesondere als wichtiges Kommunikationsmittel. Die Initiative setzt auf Freiwilligkeit und fordert, dass der Bund Bauernfamilien, die ihren Kühen und Ziegen ihre Hörner belassen, mit einem Beitrag unterstützt. Nachdem 2017 sowohl der Bundesrat als auch der Ständerat die Initiative zur Ablehnung empfohlen haben (siehe Newsmeldung vom 16.2.2017), hat sich 2018 bedauerlicherweise auch der Nationalrat – trotz grosser Sympathien seitens der Parlamentarier – gegen eine Verankerung des Anliegens in der Bundesverfassung ausgesprochen (siehe Newsmeldung vom 5.6.2018).
Weil die Haltung von Tieren mit Hörnern aufgrund der Verletzungsgefahr mit höheren Kosten verbunden ist, tragen heute ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Enthornte Rinder und Ziegen können auf einer kleineren Fläche gehalten werden, was wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Das Entfernen der Hörner ist jedoch eine umstrittene Praxis.
Bereits 2011 hat die TIR ein ausführliches Rechtsgutachten über das Enthornen von Rindern veröffentlicht, in dem sie zum Schluss kommt, dass das Entfernen der Hörner für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser ist derart schwerwiegend, dass er durch die entgegenstehenden Nutzerinteressen nicht gerechtfertigt werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde und somit eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Nach Ansicht der TIR müsste diese Praktik daher eigentlich vollständig verboten werden.
Solange das Enthornen von Rindern und Ziegen jedoch als zulässig erachtet wird, begrüsst die TIR Massnahmen im Sinne der Initiative, die Anreize dafür schaffen, den Tieren ihre Hörner zu belassen. Aus diesem Grund unterstützt die TIR das Anliegen der Hornkuh-Initiative und empfiehlt den Schweizer Stimmberechtigten, bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 mit Ja zu stimmen.