Neuer TIR-Flyer: Schweine brauchen rechtlichen Schutz!
Das Schweizer Tierschutzrecht gilt in der Bevölkerung als streng. Tatsächlich aber leben auch hierzulande viele Tiere auf engstem Raum, ohne Auslauf, angebunden oder in Einzelhaltung – und dies ganz legal. Die in der Schweiz geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben gewährleisten somit entgegen einer weit verbreiteten Meinung noch kein artgerechtes Dasein der Tiere. Werden noch nicht einmal diese Mindestvorgaben eingehalten, hat dies für die Täter zudem häufig keinerlei oder nur sehr geringfügige Konsequenzen. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren für tierfreundlichere Gesetze und einen konsequenten Vollzug ein. In ihrem aktuellen Flyer informiert die TIR über den mangelhaften rechtlichen Schutz von Schweinen.
06.12.2018
In der Schweiz werden jährlich etwa 2,6 Millionen Schweine aufgezogen und geschlachtet. Trotz dieser immensen Zahl sind die Vorschriften, die die Haltung und Tötung von Schweinen regeln, in der Öffentlichkeit kaum ein Thema. Zwar wird der Umgang mit Schweinen relativ detailliert geregelt, jedoch garantiert die Einhaltung dieser Bestimmungen den Tieren bei Weitem noch kein artgerechtes Leben. So ist es beispielsweise nach wie vor zulässig, Schweine gänzlich ohne Auslauf zu halten. Ebenfalls stossend ist, dass Muttersauen während der Deckzeit bis zu zehn Tage im sogenannten "Kastenstand" – einem körpergrossen Einzelkäfig, der Bewegung weitgehend verunmöglicht – fixiert werden dürfen. Eine solche, durch die Tierschutzgesetzgebung legitimierte, Haltung führt bei den Schweinen zu massiven Beeinträchtigungen ihres Wohlergehens und ihrer Würde.
In ihrer diesjährigen Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis hat die TIR speziell die an Schweinen begangenen Tierschutzdelikte untersucht (vgl. Newsmeldung vom 22. November 2018). Die Auswertung des Strafmaterials hat ergeben, dass Schweinen von ihren Haltern häufig eine regelrechte Gleichgültigkeit entgegengebracht wird. Die von Verstössen betroffenen Tiere leiden oftmals über längere Zeit unter besonders tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen.
Ferner werden kranke Schweine vielfach unzureichend behandelt und wird einer Euthanasie regelmässig der Transport in den Schlachthof und damit die potenzielle wirtschaftliche Verwertung vorgezogen, was das Leid kranker und verletzter Tiere unnötig verlängert.
Mithilfe ihrer jährlichen Analyse fördert die TIR die Sensibilisierung der Behörden und der Bevölkerung für die Bedürfnisse der Tiere. Ziel ist es, dass an Schweinen begangene Delikte von den Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) noch konsequenter verfolgt und bestraft werden. Zudem ist die Politik gefordert, tierfreundlichere Vorschriften zu erlassen, die sich nicht primär an wirtschaftlichen Interessen, sondern an den Bedürfnissen der Tiere orientieren und sicherstellen, dass Schweine in der Schweiz tatsächlich artgerecht gehalten werden.
Weitere Informationen über den mangelhaften rechtlichen Schutz von Schweinen in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.