Ombudsstelle SRG Deutschschweiz stützt von TIR eingereichte Beanstandung einer Kochsendung

Im Oktober 2018 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine Programmbeschwerde bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingereicht. Die TIR beanstandete darin die auf dem Sender SRF Zwei ausgestrahlte Kochsendung "David Rocco – Süsse Indien-Küche", in der ohne kritische Einbettung gezeigt wurde, wie lebenden Krabben ohne Betäubung die Scheren abgebrochen werden und der Panzer entfernt wird. Der stellvertretende Ombudsmann hat die Beanstandung der TIR mit seinem Schlussbericht vom 5. Dezember gestützt.

14.12.2018

Am 25. Oktober hat die TIR gestützt auf Art. 4 und 5 RTVG eine Programmbeschwerde gegen die Sendung "David Rocco – Süsse Indien-Küche" bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingereicht. Im Rahmen der beanstandeten Sendung demonstriert der Koch und Moderator der Sendung, David Rocco, wie in Goa (Indien) Krabben für die Verwendung eines Gerichts "geputzt" werden. Dabei handelt sich um eine Praktik, bei der den noch lebenden, nicht betäubten Tieren die Scheren abgebrochen werden und der Panzer entfernt wird. Sehen Sie hier die beschriebene Sequenz.

Dieser Umgang ist für die Krabben mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. In der Schweiz würde eine solche Handlung als Tierquälerei gemäss Art. 26 TSchG eingestuft und strafrechtlich verfolgt. Die TIR kritisiert in ihrer Beanstandung den Umstand, dass die Sendung es unterlässt, die offensichtliche Tierschutzrelevanz des Umgangs mit den Krabben journalistisch-kritisch einzubetten. Im Gegenteil beschreibt David Rocco das "Putzen" der Tiere begeistert als Herausforderung, während er einem sich bei vollem Bewusstsein befindenden Tier die Scheren und den Panzer entfernt. Gemäss Einschätzung der TIR verstösst die Sendung durch diese unkritische Darstellung von Tierquälereien gegen das im RTVG vorgeschriebene Gebot, wonach die Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms keine "sittlichkeitsgefährdenden oder gewaltverherrlichenden respektive -verharmlosenden Inhalte" enthalten darf.

Die zuständige Redaktion nahm zur Beanstandung der TIR Stellung. Darin hielt sie fest, dass die im Film gezeigte – und in Teilen Asiens wohl übliche – Praxis der Zubereitung noch lebender Tiere im Beitrag weder hinterfragt noch kommentiert werde. Dies empfände auch die Redaktion als irritierend und sie könne verstehen, dass diese kurze Sequenz sensible Zuschauer aufwühlen könne. Zudem habe sie entschieden, die entsprechende Folge nicht mehr auszustrahlen.

Auch der stellvertretende Ombudsmann hält in seiner Bewertung der Sendung fest, dass er sehr gut nachvollziehen könne, dass die gezeigte Praktik das Publikum verstören könne. Er führt weiter aus, dass das Töten bzw. vorgängige Quälen der Tiere ohne einen distanziert kritischen Kommentar gezeigt wurden. Die Szene des "Krabbenputzens" hätte für das Publikum daher explizit eingeordnet werden müssen. Es wäre aus journalistischer Sicht deshalb notwendig gewesen, sich von dieser Methode zu distanzieren und zu erklären, dass die gezeigte Praktik Teil der indischen Küche ist, in der Schweiz aber als Tierquälerei gelte. Lesen Sie hier den vollständigen Schlussbericht der Ombudsstelle.