TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Februar
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Februar ist dem Thema "Wildtiere" gewidmet.
06.02.2019
Frage:
"Neulich habe ich gelesen, dass ich für die private Haltung gewisser Wildtiere eine Bewilligung benötige. Wann genau gilt denn ein Tier als Wildtier?"
Antwort von TIR:
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Wildtieren in der Regel die in freier Natur lebenden Tiere, vor allem Jagdwild wie Rehe, Gämse oder Hirsche. Die Tierschutzgesetzgebung fasst den Begriff hingegen bedeutend weiter: Als Wildtier gilt danach jedes Wirbeltier, das kein Haustier ist. Für die Unterscheidung ist dabei der Grad der Domestikation massgebend. Als Haustiere gelten gemäss Tierschutzrecht domestizierte Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (ausgenommen exotische Arten), Yaks, Wasserbüffel, Lamas und Alpakas, Hauskaninchen, -hunde und -katzen, Haustauben sowie Hausgeflügel wie Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse oder Enten. Verschiedene Arten leben zwar teilweise schon seit langer Zeit unter menschlicher Obhut, sind
aus tierschutzrechtlicher Sicht aber immer noch Wildtiere. Im Bereich der Nutztiere gilt dies etwa für Damhirsche oder Strausse, bei den Heimtieren beispielsweise für verschiedene Kleinsäuger (wie Meerschweinchen, Hamster, Frettchen, Chinchillas oder Rennmäuse), Ziervögel (Papageien, Kanarienvögel, Wellensittiche etc.) oder Zierfische. Schliesslich zählen auch die Nachkommen aus der Kreuzung zwischen Wild- und Haustieren zu den Wildtieren.
Wildtiere sind somit das Gegenstück zu den Haustieren. Sie sind nicht domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen und ihrer Fortpflanzung daher vom Menschen weitgehend unbeeinflusst geblieben. Wildtiere leben in der freien Natur, werden aber auch in Zoos, Tier- und Wildpärken sowie auch immer mehr als landwirtschaftliche Nutztiere oder privat als Heimtiere gehalten.
Sie können den Kalender in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.