TIR erfreut: Zürcher Stimmvolk lehnt Änderung des Hundegesetzes deutlich ab

Mit fast 70 % lehnt der Kanton Zürich die Änderung des Hundegesetzes und die damit verbundene Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende ab. Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befürworten die Ausbildungspflicht und haben im Vorfeld der Abstimmung ein klares Nein zur Änderung des Hundegesetzes empfohlen. Die Kurse dienen nicht nur dem Schutz des Menschen, sondern auch dem Wohlergehen der Hunde.

11.02.2019

Nachdem im Jahr 2017 die nationale Ausbildungspflicht für Hundehaltende abgeschafft worden war, beschloss der Zürcher Kantonsrat im Mai 2018, auch die weiterführende kantonale Ausbildungspflicht für Halterinnen und Halter von "grossen und massigen" Hunde zu streichen. Gegen diesen Entscheid wurde in der Folge das Kantonsratsreferendum ergriffen, weshalb die Vorlage an der gestrigen Abstimmung dem Stimmvolk vorgelegt wurde.

Der Zürcher Tierschutz und die TIR hatten sich bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratung für die Beibehaltung der kantonalen Hundekurse ausgesprochen. Die Organisationen unterstützten daher das Referendum gegen die Änderung des Hundegesetzes und befürworten die Pläne des Regierungsrates, die obligatorische Ausbildung zu vereinfachen, dafür aber auf alle Hunderassen auszudehnen. Aufgrund des klaren Abstimmungsresultats vom 10. Februar hat der Regierungsrat nun die Möglichkeit, seinen Vorschlag umzusetzen.

Die Ausbildungskurse sind insbesondere aus Tierschutzsicht zu begrüssen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines tiergerechten, korrekten Umgangs mit Hunden und damit auch zum Schutz des Wohlergehens der Tiere, indem sie Ersthundehaltern die Gelegenheit bieten, gewaltfreie Trainingsmethoden und einen konsequenten, aber liebevollen Umgang mit dem Hund zu erlernen.

Überdies helfen sie auch erfahrenen Tierhaltern, ihre Hunde an verschiedenste Umweltreize, fremde Menschen und andere Hunde zu gewöhnen. Diese Sozialisierung ist wichtig für das sichere und stressfreie Führen der Hunde in der Öffentlichkeit. Hundekurse stärken zudem das gegenseitige Vertrauen und die Bindung zwischen Mensch und Tier. Problematisches Verhalten kann in den Kursen korrigiert werden und die Kursleitenden haben die Pflicht, Beissvorfälle und übermässiges Aggressionsverhalten den Behörden zu melden (Art. 78 TSchV).

Die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich ist ein präventives Mittel und soll den Absolventen in seiner Verantwortung als Tierhalter unterstützen. Dies im Gegensatz zu Massnahmen, die erst dann greifen, wenn ein Hund bereits leidet bzw. aufgrund mangelnder Erziehung bereits Menschen oder andere Tiere gefährdet oder verletzt hat.

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