TIR kritisiert: Auch der Nationalrat stützt die Lockerung des Wolfsschutzes
In seiner Sitzung vom 8. Mai hat sich nun auch der Nationalrat mit der Teilrevision des Schweizer Jagdgesetzes beschäftigt. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat die Bestandesregulierung geschützter Arten und insbesondere den Abschuss des Wolfes stärker lockern als dies der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf vorgesehen hat. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über die Haltung der beiden Räte und hofft auf das bereits in Aussicht gestellte Referendum von Naturschutz- und Tierschutzorganisationen.
10.05.2019
Der Bundesrat hatte am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Am 23. August 2017 hat er die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Diese sieht neu Bestandesregulierungen gewisser geschützter Arten vor, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden drohen oder Menschen gefährdet werden. Zudem räumt der Bund den Kantonen weitgehende Kompetenzen bei der Planung und Organisation der Jagd ein. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hatte die TIR eine umfassende Stellungnahme eingereicht (vgl. Newsmeldung vom 12. Dezember 2016). Bereits damals lehnte sie den Revisionsentwurf in weiten Teilen ab.
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat über die Teilrevision des Jagdgesetzes beraten. Beide Räte gehen in einigen Bereichen weit über den Entwurf des Bundesrats hinaus. Die TIR kritisiert insbesondere die massive Erleichterung der Bestandesregulierung gewisser geschützter Arten, insbesondere des Wolfes. Gemäss dem Vorschlag des Nationalrats soll eine Regulierung des Wolfsbestands möglich sein, bevor überhaupt ein konkreter Schaden entstanden ist, selbst dann, wenn keine Schutzmassnahmen wie beispielsweise Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.
Den Vorschlag, dass es dem Bundesrat neu ermöglicht werden soll, neben den im Gesetz bereits gelisteten Arten auf dem Verordnungsweg weitere geschützte Arten als regulierbar zu erklären, lehnt die TIR ebenfalls ab. In seiner Beratung im Juni 2018 wollte der Ständerat Luchs und Biber schon auf Gesetzesebene für regulierbar erklären. Der Nationalrat schlug in seiner gestrigen Beratung vor, allein den Biber als jagdbare Art zu erklären.
Ebenso kritisiert die TIR die erhebliche Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Kantone, die neu ohne Zustimmung des BAFU Regulierungsmassnahmen und Einzelabschüsse geschützter Tierarten sowie die Verkürzung der Schonzeiten verfügen können. Der Bund gibt dadurch wichtige Kompetenzen aus der Hand, was Raum bietet für Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit. Zudem wird ein nachhaltiger Artenschutz über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus sowie ein international koordiniertes Management bestimmter Wildtiere verunmöglicht.
Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben bereits die Ergreifung eines Referendums in Aussicht gestellt. Die TIR würde ein allfälliges Referendum ideell unterstützen.