Internationaler Tag des Testaments – Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für Tierhaltende unerlässlich

Der 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Dieser soll die Bevölkerung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, gemeinnützige Organisationen erbrechtlich zu berücksichtigen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) empfiehlt zudem jedem Tierhalter eine sorgfältige Nachlassplanung, um die Betreuung seiner Tiere auch nach seinem Ableben zu sichern. Als Hilfestellung hat die TIR eine Broschüre mit nützlichen Tipps zur Nachlassregelung erstellt.

13.09.2019

Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, was sie nach dem Tod dem Lebenspartner, den Kindern und anderen nahestehenden Personen vererben möchten. Für Tierhaltende ist es darüber hinaus aber auch wichtig, sich zu überlegen, welche Anordnungen über den Tod hinaus sie treffen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Tiere auch dann noch gut versorgt sind, wenn sie sich nicht mehr selbst um diese kümmern können.

Obwohl Tiere im schweizerischen Recht nicht mehr als Sachen gelten, können sie weder als Erben eingesetzt werden noch Vermächtnisnehmer sein. Dennoch besteht die Möglichkeit, ein Tier testamentarisch mittels Auflagen zu begünstigen. So kann der Erblasser beispielsweise einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer verpflichten, nach seinem Tod die Betreuung seiner Tiere zu übernehmen, und ihm hierfür einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass zur Verfügung stellen. Er sollte allerdings vorgängig das Gespräch mit der betreffenden Person suchen, um sich zu vergewissern, dass das Tier am neuen Ort auch tatsächlich willkommen ist.

Wer sich über seinen Tod hinaus für den Tierschutz engagieren möchte, hat auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen in seinem Testament zu begünstigen. So kann beispielsweise auch die TIR als Legatsnehmerin oder Erbin testamentarisch eingesetzt werden. Weil die TIR von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist, kommen ihr Zuwendungen vollumfänglich zugute. Entsprechende Beiträge können somit ohne Abzüge für die Verwirklichung des Stiftungszwecks – die Förderung der Mensch-Tier-Beziehung in Recht, Ethik und Gesellschaft – verwendet werden.

Weitere Informationen und Tipps rund um die letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen finden Sie in der TIR-Broschüre "Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere". Diese kann auf www.tierimrecht.org gratis heruntergeladen oder bei der TIR-Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden.