TIR reicht Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten ein

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnete im August die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES). In ihrer Stellungnahme begrüsst die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die beabsichtigten Sanktionsverschärfungen und bringt zusätzliche Änderungsvorschläge ein. Im Weiteren spricht sie sich für eine verstärkte Berücksichtigung von Tierschutzinteressen auch im Rahmen der Artenschutzgesetzgebung aus.

22.11.2019

Durch die vom Parlament am 16. Dezember 2016 angenommene Motion Barazzone 15.3958 "Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen" wurde der Bundesrat beauftragt, die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) zu verschärfen. Bei dieser Gelegenheit wurden weitere punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen des Gesetzes vorgenommen. Der ausgearbeitete Entwurf wurde am 14. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt und interessierten Kreisen damit die Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Die TIR hat ihre Stellungnahme am vergangenen Montag eingereicht. Sie begrüsst die im Entwurf angebrachten Änderungsvorschläge grundsätzlich. Vor allem die Verschärfung der Sanktionen ist von grosser Bedeutung, damit eine abschreckende Wirkung im Bereich des illegalen Handels mit geschützten Wildtieren und deren Teile und Erzeugnisse erzielt werden kann. Die TIR hat vereinzelt Alternativvorschläge zum angeführten Strafrahmen der Sanktionen und zur Strafverfolgung angebracht.

Weitere Änderungsvorschläge wie die Einführung einer Informationspflicht beim Verkauf von Exemplaren geschützter Arten bewertet die TIR als positiv.

Nicht Gegenstand des Entwurfs, aber für die TIR ein grundlegendes Anliegen ist zudem eine engere Verknüpfung von Tier- und Artenschutz im internationalen Wildtierhandel. Das Tier- und das Artenschutzrecht können nach Auffassung der TIR nicht getrennt voneinander betrachtet werden, denn Überschneidungen sind real. Dieser Tatsache soll nun Rechnung getragen werden. Deshalb fordert die TIR in ihrer Stellungnahme eine engere Verflechtung dieser beiden Rechtsbereiche und bringt bei diversen Bestimmungen Änderungsvorschläge an, die diese Verknüpfung gesetzlich verankern würden.

Die TIR hofft auf eine wohlwollende Prüfung ihrer Empfehlungen und eine entsprechende Anpassung der Entwürfe. Die Stellungnahme der TIR kann hier eingesehen werden.