Nach wie vor gravierende Mängel im kantonalen Tierschutzvollzug: Erneut offener Brief an Bundesrat Alain Berset

Immer wieder gelangen Fälle unzureichender Tierhaltungen an die Öffentlichkeit, die den Behörden seit Jahren bekannt waren. Regelmässig greifen die für den Tierschutzvollzug zuständigen Stellen erst konsequent durch, wenn die Situation eskaliert. In aller Regel sind zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Tiere verstorben.

10.03.2020

Im jüngsten Fall verendeten auf einem privaten Hof in Oftringen (AG) in den vergangenen Jahren Hühner, Schafe, Lämmer und Ziegen auf tragische Weise. Trotz wiederholter Beschwerden von Anwohnern gelang es den für den Tierschutzvollzug zuständigen Behörden nach eigenen Angaben nicht, die Tierhaltung angemessen zu überprüfen und die richtigen Massnahmen anzuordnen, um dieses unnötige Tierleid zu verhindern. Ein weiteres Mal zeigt sich damit auf dramatische Weise, dass die Schweizer Tierschutzgesetzgebung noch immer ungenügend vollzogen wird.

Meldungen aus der Bevölkerung, etwa dass den Tieren zu wenig Wasser, Futter oder Schutz zur Verfügung steht, werden von den Vollzugsbehörden meistens zwar entgegengenommen, und häufig werden die betroffenen Tierhaltungen auch kontrolliert. Allerdings greifen die von der Veterinärbehörde verfügten Massnahmen oftmals nur für kurze Zeit. Nicht wenige Tierhaltende sind schlicht nicht fähig, ihre Tiere nachhaltig tierschutzkonform zu halten. Dabei wird regelmässig unterschätzt, wie anspruchsvoll eine korrekte Tierhaltung ist, obschon der tierschutzrechtliche Mindeststandard so gering ist, dass er den betroffenen Tieren kein tiergerechtes Leben garantiert.

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie befugt sind, Tiere nach Belieben anzuschaffen und zu halten. Bedauerlicherweise wird diese Sicht von den Vollzugsbehörden und rechtsprechenden Organen gestützt: Tierhaltende werden bei Verstössen gegen die Tierschutzvorschriften über Jahre immer wieder verwarnt, Beschlagnahmungen und Tierhalteverbote hingegen kommen regelmässig erst zum Einsatz, wenn die betroffenen Tiere bereits ernsthaft zu Schaden gekommen sind.

Diese Rechtsauffassung widerspricht der tierschutzrechtlichen Vorgabe, denn ein Anrecht auf eine unzureichende Tierhaltung besteht nicht: Die Bundesverfassung weist die Behörden an, alles Notwendige zu unternehmen, damit der Würde und dem Wohlergehen von Tieren Nachachtung verschafft wird. Hierfür ist es oftmals notwendig, in das Eigentum von Tierhaltenden einzugreifen. Aus diesem Grund verleiht das Tierschutzgesetz den Behörden weitreichende Möglichkeiten, um Personen, die zur tierschutzkonformen Tierhaltung oder Tierzucht nicht fähig sind, mit entsprechenden Verboten zu belegen.

Auf diesen Umstand hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN und ProTier in einem weiteren offenen Brief an Bundesrat Alain Berset in seiner Funktion als Vorsteher des EDI aufmerksam gemacht. Das Schreiben wird von 90 Tierschutzorganisationen mitgetragen. Diese grosse Unterstützung zeigt die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Anliegens. Gemeinsam fordern die unterzeichnenden Tierschutzorganisationen einen konsequenten Tierschutzvollzug und appellieren an die Verantwortung des EDI, seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit den Vollzugsproblemen, wie sie sich etwa in Hefenhofen (TG), Boningen (SO) oder Oftringen (AG) gezeigt haben, wahrzunehmen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Es steht in dessen Letztverantwortung dafür zu sorgen, dass Tiere in der Schweiz so geschützt werden, wie es die Tierschutzbestimmungen vorsehen.