TIR erfreut: Baujagd soll in Zürich verboten werden

Das Jagdgesetz des Kantons Zürich wird momentan einer Totalrevision unterzogen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine ausführliche Stellungnahme zum Vorschlag des Regierungsrats eingereicht und dabei insbesondere die geplante Beibehaltung gewisser Jagdformen, deren Ausübung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz steht, kritisiert. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats ist dieser Forderung der TIR nun entgegengekommen und hat sich für ein Verbot der Baujagd sowie für eine Einschränkung der Treibjagd ausgesprochen.

15.04.2020

Das Jagdgesetz des Kantons Zürich stammt aus dem Jahre 1929 und wurde seither nur punktuell angepasst. Nun soll das Gesetz vollständig erneuert werden. Die TIR hat sich 2017 in einer umfassenden Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf des Regierungsrats auseinandergesetzt. Bereits damals begrüsste sie den Umstand, dass die Anliegen des Tierschutzes im neuen Gesetzesentwurf gesamthaft gestärkt wurden. Insbesondere befürwortete sie den deutlicheren Fokus auf die jagdliche Aus- und Weiterbildung, die strengeren Voraussetzungen für die Abgeltung von Wildschäden sowie die Bestimmung von Wildruhezonen und Wildtierkorridoren im Sinne eines gestärkten Arten- und Lebensraumschutzes. Allerdings wurden auch diverse wichtige Tierschutzanliegen nicht in den Entwurf des Regierungsrats aufgenommen. So hatte es der Regierungsrat etwa versäumt, Jagdformen wie die Bau- oder die Treibjagd, deren Ausübung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz steht, zu untersagen. Ebenso hatte er es unterlassen, ein Verbot des Einsatzes von Bleimunition oder des Konsums von Alkohol während der Jagd vorzusehen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrats hat nun im Rahmen ihrer Vorberatung den Entwurf des Regierungsrats grundsätzlich gutgeheissen, aber dennoch einige Anpassungsvorschläge angebracht. Leider liess auch die WAK einige bedeutende Tierschutzforderungen unberücksichtigt. Im Gegensatz zum Regierungsrat hat sie sich jedoch für ein Verbot der Baujagd und eine Einschränkung der Treibjagd im Kanton Zürich ausgesprochen und damit eines der Kernanliegen der TIR aufgegriffen.

Insbesondere für die Abschaffung der Baujagd setzt sich die TIR schon seit vielen Jahren ein. Bei dieser Jagdform werden speziell ausgebildete Hunde in Fuchs- oder Dachsbaue geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere herauszutreiben, damit diese dann von den vor dem Bau wartenden Jägern geschossen werden können.

Nicht selten kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Füchse und Dachse werden bei der Baujagd ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.

Bei der Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in einen künstlich angelegten Bau eingesetzt. Bei diesem Kunstbau handelt es sich um ein Röhrensystem, in dem die Hunde lernen sollen, im Dunkeln der Spur eines Fuchses zu folgen. Dank eines "Schiebersystems" (ein drehbares Gitter mit einem Zwischenraum zwischen Hund und Fuchs) wird ein direkter Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. Dennoch sind die Ausbildungsveranstaltungen für die Füchse mit enormem Stress und erheblichen Angstzuständen verbunden, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben und somit nicht ihrem natürlichen Instinkt folgen können.

2012 hat die TIR in ihrer Schriftenreihe "Schriften zum Tier im Recht" ein Gutachten zur Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts publiziert (Band 10). Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich bei dieser Jagdmethode um eine klare Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine rechtmässige Grundlage.

Darüber, ob das Verbot der Baujagd und die Einschränkung der Treibjagd tatsächlich ins neue Jagdgesetz aufgenommen werden, wird nun der Kantonsrat befinden. Die TIR hofft, dass das Parlament seiner vorberatenden Kommission in diesen Punkten folgen wird und auch die weiteren von der TIR vorgebrachten Tierschutzanliegen noch Eingang in das Gesetz finden werden.