TIR plädiert für ein JA zur Konzernverantwortungsinitiative
Am 29. November 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Eidgenössische Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Konzernverantwortungsinitiative) ab. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) empfiehlt Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, ein JA in die Urne zu legen.
13.11.2020
Politiker, Lobbyisten und andere Interessenvertreter berufen sich in der Öffentlichkeit gerne auf die strenge Schweizer Gesetzgebung, etwa wenn es um die Umwelt, das Tierwohl oder um soziale Bestimmungen geht. Die Schweiz bietet allerdings günstige Rahmenbedingungen für international tätige Konzerne, die mitten aus einem stabilen und sicheren Umfeld ihre Tätigkeiten in aller Welt steuern können. Zahlreiche ihrer geschäftlichen Praktiken im Ausland sind indessen nicht einmal mit den im Vergleich zur Schweizer Gesetzgebung tiefen internationalen Standards vereinbar.
Die Verantwortung für die Verletzung grundlegender Menschenrechte oder für schädigende Umweltauswirkungen durch ihre geschäftlichen Verrichtungen übernehmen solche Unternehmen nicht. Die Konzernverantwortungsinitiative möchte dies ändern. Kann rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass eine Firma widerrechtlich einen Schaden verursacht hat und sind alle Voraussetzungen des Schweizer Zivilrechts erfüllt, so kann ein in der Schweiz ansässiger Konzern rechtlich belangt werden.
Die Konzernverantwortungsinitiative zielt primär auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt ab. In zweierlei Hinsicht berührt sie allerdings auch die Anliegen des Tierschutzes:
Einwirkungen auf die Umwelt betreffen das gesamte Leben auf der Erde. Tiere sind oftmals schon Leidtragende, wenn dem Menschen als Verursacher eines Umweltschadens die Konsequenzen seines Handelns noch nicht einmal bewusst geworden sind. Das Wohlergehen einer Vielzahl verschiedenster Tierarten ist also untrennbar mit dem Schutz und dem Erhalt der Umwelt verbunden. Die Initiative zwingt Unternehmen dazu, präventiv ihre Geschäfte zu überdenken, um nicht für die Folgen schädigenden Handelns zur Verantwortung gezogen zu werden.
Als mittelbare Auswirkung der Initiative für den Tierschutz dürfte aber ganz besonders auch der Perspektivenwechsel gelten, der mit Annahme der Initiative eingenommen wird: Parlament, Bundesrat und die einzelnen Bundesverwaltungseinheiten tendieren dazu, die Verantwortung für Aktivitäten im Ausland abzuschieben. Zwar erfolgt dies regelmässig unter dem Deckmantel der Respektierung fremden Rechts: Die Schweiz solle anderen Staaten nicht ihr Verständnis von Moral und ihre rechtlichen Standards aufzwingen.
Diese vordergründig edle Sichtweise hat einen einseitig ökonomischen Hintergrund. Gefürchtet werden Handelssanktionen und wirtschaftliche Verluste, mit Moral hat das wenig zu tun. Mit Annahme der Initiative anerkennt die Schweiz endlich ihre Verantwortung für das, was sie im Namen ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Wirtschaft im Ausland tut, verkauft oder nachfragt.
Für den Bereich des Tierschutzes wird damit ein wichtiges Fundament gelegt. Forderungen nach Importverboten für Produkte, die unter höchst tierquälerischen Bedingungen im Ausland hergestellt werden, erhalten mit Annahme der Konzernverantwortungsinitiative ein gewichtiges zusätzliches Argument.
In ihrer ausgezeichneten Dissertation zeigt die ehemalige TIR-Mitarbeiterin Dr. Charlotte Blattner die rechtlichen Möglichkeiten der extraterritorialen Gerichtsbarkeit auf. Noch fehlt es am politischen Willen zur Nutzung solcher Instrumente. Die Konzernverantwortung könnte ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung sein, daher bittet die TIR das Stimmvolk um Unterstützung.