Neuer TIR-Flyer: Schafe brauchen rechtlichen Schutz!
Ende November veröffentlichte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre jährliche Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis. Im Fokus des diesjährigen Gutachtens stand der rechtliche Schutz von Schafen. Dabei zeigt sich, dass dieser klar unzureichend ist und sowohl in Bezug auf die entsprechenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen als auch hinsichtlich deren Umsetzung grosser Verbesserungsbedarf besteht. In ihrem aktuellen Flyer legt die TIR die konkreten Mängel dar und zeigt auf, worauf diese zurückzuführen sind.
03.12.2020
Mit gut 380'000 Tieren steigt die Anzahl der in der Schweiz gehaltenen Schafe seit einigen Jahren kontinuierlich an. Im Unterschied zu vielen anderen sogenannten Nutztieren sind Schafe in der Schweiz vergleichsweise oft auf Weiden anzutreffen. Gegenüber der dauernden Stallhaltung ist die Haltung im Freien mit Blick auf das Tierwohl grundsätzlich zu begrüssen. Trotzdem birgt diese Haltungsform aber auch Risiken für das Tierwohl. Angesichts der Tatsache, dass Schafe als robuste und genügsame Tiere gelten, nehmen die Halter ihre Fürsorgepflichten oftmals nicht ausreichend wahr und überlassen die Tiere über längere Zeit sich selbst. Erkennbar ist diese unzureichende Betreuung meist am fehlenden oder mangelhaften Witterungsschutz, der den Tieren von Gesetzes wegen zur Verfügung zu stellen ist. Je nach Wetterlage können Schafe in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert sein und erheblich unter den Wetterbedingungen leiden. So reagieren die Tiere trotz ihrer Wolle empfindlich auf Wind oder Kälte im Zusammenhang mit Niederschlag sowie aber auch auf heisse Temperaturen. Je nach Zeitpunkt der Schur kann im Sommer sowohl eine erhebliche Gefahr für Hitzestress, aber auch für schwere Sonnenbrände bestehen.
Die Tierschutzverordnung schreibt in Art. 36 Abs. 1 TSchV zwar vor, Tiere dürften "extremer Witterung" nicht "über längere Zeit" schutzlos ausgeliefert sein und ihnen sei ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung zu stellen, sofern sie bei entsprechenden Bedingungen nicht eingestallt werden können.
Diese Bestimmung lässt jedoch einen sehr grossen Interpretationsspielraum offen. Dies hat zur Folge, dass die betreffende Vorschrift sowohl von den Tierhaltern als auch von den Behörden im falschen Vertrauen auf die Robustheit und Anpassungsfähigkeit oftmals nicht ausreichend beachtet bzw. umgesetzt wird.
Auch die Analyse der an Schafen begangenen Tierschutzverstösse zeigt ebenfalls, dass entsprechende Straftaten durch die zuständigen Behörden oftmals bagatellisiert werden. Zudem ist auffällig, dass es im Jahr 2019 zu keiner einzigen Verurteilung betreffend Vernachlässigung von Schafen während der Sömmerung auf der Alp kam. Dies, obwohl jedes Jahr rund 4000 Schafe infolge von Krankheiten, Verletzungen oder Abstürzen auf der Alp verenden, was darauf hindeutet, dass die Halter ihre Fürsorgepflichten den Tieren gegenüber nicht genügend wahrnehmen und die tierschutzrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Haltung von Schafen auf der Alp schlicht nicht vollzogen werden.
Weitere Informationen über den mangelhaften rechtlichen Schutz von Schafen in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle oder über unseren Webshop bestellt werden.