TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im April
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der April beschäftigt sich mit der Frage, wo man Tierschutzverstösse melden kann.
07.04.2021
Frage:
«Kürzlich habe ich beobachtet, wie eine Gruppe Wanderer Steinböcke mit Steinen bewarf. Die
Tiere gerieten dadurch sichtlich in Panik. An wen kann ich mich wenden, um einen solchen
Vorfall zu melden?»
Antwort von TIR:
Viele Menschen fühlen sich unsicher oder hilflos, wenn sie Zeuge eines Tierschutzdelikts werden. Tierquälereien sind aber keine Privatangelegenheiten und dürfen auf keinen Fall ignoriert werden.
Für die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind die kantonalen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn man Zeuge eines Tierschutzverstosses wird, sollte man sich stets an die Behörde des Ortes wenden, an dem der Vorfall beobachtet wurde. In welchen Fällen die kantonalen Veterinärbehörden und wann die Polizei zu benachrichtigen ist, hängt vor allem von der Art der Handlung und der Dringlichkeit des Einschreitens ab.
Die Überwachung der Haltung, der Zucht und des Handels von Tieren obliegt den kantonalen Veterinärbehörden. Beobachtungen von Gesetzesverstössen in diesen Bereichen sollten daher in erster Linie dort gemeldet werden.
Trifft die Veterinärbehörde bei einer Routine oder aufgrund einer Meldung veranlassten Kontrolle einer Tierhaltung tatsächlich auf eine Rechtswidrigkeit, leitet sie die erforderlichen Massnahmen ein, um den betroffenen Tieren unmittelbar zu helfen und den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Hierfür stehen ihr verwaltungsrechtliche Zwangsmittel wie die Beschlagnahmung oder ein Tierhalteverbot zur Verfügung. Stellen die Veterinärbehörden im Rahmen einer Kontrolle ein Tierschutzdelikt fest, sind sie zudem zur Erstattung einer Strafanzeige bei den Strafuntersuchungsbehörden verpflichtet, sofern es sich nicht lediglich um einen Bagatellfall handelt.
In gewissen Fällen wendet man sich als Zeuge eines Tierschutzverstosses jedoch am besten direkt an die Polizei. Dies gilt insbesondere, wenn sich Tiere in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, so etwa wenn man beobachtet, dass jemand seinen Hund im überhitzten Auto zurückgelassen hat.
Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.